Wird Arztbesuch der Versicherung mitgeteilt? Private KV?

8 Antworten

Hi Fred,

du mußt sämtliche Arztbesuche (z.B. in den letzten 5 Jahren) bei den Gesundheitsfragen im BU-Antrag angeben - auch andere Behandler wie z.B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten usw., welche dich untersucht, beraten oder behandelt haben!
Ganz wichtig!!!

Gruß siola55

Normalerweise bekommt die KK nichts mit, denn das geschieht in der Regel über die eingereichten rechnungen.

Die Krankenkasse ist aber auch nicht das Problem sondern die Ärzte die du angibst. Diese werden nämlich ggf. angeschrieben und werden dann sicher nicht lügen.

Wenn ein Arzt nichts davon weiß, kann er nichts in den Bericht schreiben. Diesen einen Arzt würde ich einfach nicht angeben.

Ich persönlich sehe das ganze auch nicht wirklich als eine Erkrankung an. Es bestand eine Belastungssituation wo du dir kurzzeitig Hilfe geholt hast und vermutlich ist das Thema für dich ja auch abgehakt.

Deine PKV erfährt davon nichts - aber, das ist für die Antragsfragen bei einer BU irrelevant. Der Besuch, die Diagnose und die Arznei stehen selbstverständlich in der Akte. Was genau dort drin steht, solltest Du im Vorwege eines BU-Antrages herausfinden. Damit kann dann ein unabhängiger Vermittler (z.B. Versicherungsmakler) per Voranfrage herausfinden welche Versicherer dieses wie beurteilen. Das ist aber sicher keine Situation in der Du mit einem BU-Antrag und den vorhergehenden Angeboten / Auswahl alleine herumwurschteln solltest.

Du wirst diesen Arztbesuch usw. bei einem BU-Antrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angeben müssen. Dabei ist, wie gesagt, die Frage ob Deine PKV davon weiß, völlig unerheblich.

Mal abgesehen davon das das Verschreiben eines Antidepressivums in der geschilderten Situation m.E. vom Arzt völlig unverantwortlich ist.

Wenn Du Rechnungen von Privatärzten nicht einreichst, dann erfährt die Versicherung in aller Regel nichts von der Behandlung. Allerdings rechnen Krankenhäuser auch bei Privatversicherten meist direkt mit der Krankenkasse ab (Du unterschreibst eine entsprechende Ermächtigung bei der Aufnahme). Nur die Chefarztrechnung kommt wieder direkt.

Lass Dir vor dem Abschluß Deiner BU-Versicherung Deine Krankenakte der letzten 10 Jahre zeigen - das geht beim Arzt oder bei der Krankenkasse. Mach das unbedingt - denn Versicherungen machen (und dürfen) das im Schadensfall. Und wenn da was drinne steht, was Du bei Abschluß nicht angegeben hast, bekommst Du kein Geld von der Versicherung. Einige Ärzte schreiben auch dort Sachen rein, die nicht zu 100 % stimmen. Du kannst auf Antrag dort auch Einträge löschen lassen.

Nur so hast Du die absolute Sicherheit.

(In der Krankenakte oder Patientenakte stehen alle Dinge drinne, weshalb Du mal beim Arzt gewesen bist)