Muss meine Schwester mich unterstützen (Bafög)?

11 Antworten

Geschwister sind untereinander nicht unterhaltspflichtig.

Nur Eltern und Kinder sind das dem jeweils anderen gegenüber (vorausgesetzt sie verfügen über die Mittel dazu).

nein. unterhaltspflicht besteht nur in der abstammungslinie vor und zurück, d.h. eltern an kinder und kinder an eltern und unter bestimmten umständen noch (geschiedene) ehepartner. aber geschwister haben gegenseitig keine unterhaltspflicht. deine schwester muss dich also nicht unterstützen.

du musst deinen vater nicht kennengelernt haben, um von ihm unterhalt zu bekommen. das kann man durch ein gericht regeln lassen.

Das Einkommen deiner Geschwister interessiert das BAFöG-Amt nicht.

Nur deine Eltern wären verpflichtet dich zu unterstützen, wenn sie dazu in der Lage sind.

Deine Schwester ist dir gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Das gilt nur bei Verwandten in auf- und absteigender Linie.

Nein, deine Schwester ist nicht verpflichtet für deinen Unterhalt zu sorgen.