Anspruch auf Bafög nach Scheinstudium?

2 Antworten

Auf irgendeinerweise kommte es mir vor, daß du Schwierigkeiten mit deinen Ansprüchen hast. Da jeder Fall anders gelagert ist, wäre es nicht an dir, deine Situation zu verifizieren? Anstatt : Hier. Auf ein "Vielleicht" hinaus?

Oder?

Hallo,

dafür hätte gereicht dich "ausbildungssuchend" zu melden. Dafür braucht du kein Scheinstudium.

Wie Kristall08 schon geschrieben hat werden deine scheinstudierten Semester angerechnet.

Sinnvoller wäre es dich einfach ausbildungssuchend zu melden. Dann ist für Krankenkasse und Kindergeld weiterhin gesorgt und du hast keine Nachteile später.