Welchen Ausgleich gibt es (im Studium), wenn mit 25 mein Kindergeld wegfällt?

5 Antworten

Wie? Die Mutter ergänzt? Wie kann man nur! Das Kind möge sofort elternunabhängige Vorausleistungen beantragen, bekommt sofort den Höchstsatz, und ob Muttern zuschießen muß wird ggf. später vom Land und dann nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen, sondern nach dem deutlich besseren BGB ermittelt. Wenn denn die Damen und Herren überhaupt Zeit finden dafür. Mein Kindergeld wurde damals mitten im Studium von 27 auf 25 Jahre ersatzlos gestrichen und da die das in Berlin so für gut halten, habe ich eben den vollen Satz geholt und gut wars und meine Eltern müssen lt. BGB nichts zuschießen! Alles eigentlich ganz einfach.

Das musst du mir jetzt nochmal erklären. Was hast du gemacht? Elternunabhängiges Bafoeg kann man doch nur unter bestimmten Bedingungen beantragen. Und die erfülle ich nicht. oder was meinst du?

@michi2ice

Ja mivhi spo ist es. Alles andere wäre eine Form des Betrugsversuches, wenn man falsche Angaben macht..

@michi2ice

Modell 1, wenn denn die Einkommensunterlagen der Eltern nicht vorliegen (entfällt hier) sowie Modell 2, wenn denn die Eltern nicht zugeben können oder wollen und dies trifft doch hier zu. Ausdrücklich hat das Studentenwerk hier kein Spielraum, die gesetzlichen Vorgaben sind klar und deutlich und ob die betrügerisch sind, habe ich nicht zu beurteilen. Merke: Kindergeld wird nicht mehr bewilligt, Zuschuß der Eltern fällt teilweise oder wie ich hoffe ganz weg, Studentenwerk gleicht in voller Höhe aus. Viel Glück.

@schleudermaxe

Du vergisst aber, dass das Studentenwerk sich das Geld dann nicht aus den Rippen zieht, sondern das wieder bei der Mutter (ggf. im Klageweg) wiederholt.

mehr als die 670€ (da sie ja jetzt 78,50€ Krankenkasse bezahlen muss) wird sie nicht bekommen. Und was geht, wird das Studentenwerk sich auf Klageweg von deiner Mutter wiederholen, denn mit dem Vorausleistungsantrag geht das Unterhaltsrecht auf das Studentenwerk über und die Fragestellerin lässt also für sich einklagen.

Ob sie das will ist die andere Frage. Denn da kann es auch ans Haus der Mutter gehen. also vorsicht mit solchen Tipps ohne die weiten Konsequenzen auch darzulegen.

@comedyla

Quatsch mit Sauce. Das Studentenwerk hat damit nichts mehr am Hut, der Anspruch geht über auf das Land und dann wird nach BGB ermittelt und nicht nach dem BAföG mit seinem läppischen Pauschalen. Genauso wie ich es bereits mitgeteilt habe. Und ob das Familiengericht überhaupt die Mutter verurteilt, steht doch noch gar nicht fest. Wir wurden nur einmal angeklagt und haben haushoch gewonnen, weil wir bei Kind mit 25 Jahren (ist kein privilegiertes Kind mehr) versorgen sollten, und dies nicht nach dem BGB erwartet werden kann. Also bitte.

Hallo,

das Kindergeld fällt ersatzlos weg.

Das Bafög wird nicht erhöht, die Unterhaltspflicht bleibt bestehen.

Ich war dann mehr jobben um den Wegfall zu kompensieren und hab immer dann immer die 400€ monatrlich ausgereizt.

ps: Ab 25 musst du dir selbst krankenversichern. Da bekommst du dann 73€ mehr Bafög, wobei der Studententarif der Krankenkassen ca, 78€ kostet.

ab 25 wird das studieren ungemütlich und ich schätze mal, das auch mit System.

Hi, danke für die Antwort. Ich geh schon bis 400€ jobben. Wenn ich noch mehr verdiene, wird mir das Bafoeg wieder gekürzt... :( Da hab ich leider auch nichts gekonnt. Krankenversicherung bezahl ich schon selber. ich bekomme Halbwaisenrente (ist aber auch nicht die Welt) und da wird das gleich vom Brutto abgezogen (Gott sei Dank!!).

Das darf doch aber nicht wahr sein. Was ist denn das für ein Staat, wo die Regelungen der Ämter nicht ineinander greifen. Ich will mich damit noch nicht so einfach zufrieden geben... bzw kann ich auch gar nicht.

@michi2ice

Wenn du die Einnahmen nicht mehr erhöhen kannst, dann musst du die Ausgaben verringern.

Ich versteh nicht so ganz das Problem. der Wegfall des Kindergelds ist immer klar gewesen ab 25, darauf kann man sich doch einstellen. Ist doch nichts was jetzt absolut überrascht.

Und warum sollten die Regelungen ineinander greifen? Kindergeld hatte noch nie was mit anderen Zahlungen zu tuin.

Es gibt keine Alternativleistung. Ich versteh aber auch nicht wieviel Geld du monatlich brauchst, wenn du schon die 400€ verdienst, die du darfst, und trotzdem nicht klarkommst.

@comedyla

Na ich bekomme aber nur 200€ Bafoeg. da ist es doch klar dass ich die vollen 400€ brauche...

Worauf ich hinaus will ist, dass es ja in Ordnung ist dass mit 25. das Kindergeld wegfällt. Aber dann müssen sie doch aber auch gleichzeitig meine Mutter von der Unterhaltspflicht mir gegenüber befreien. Und dem entsprechend mein Bafoeg unabhängig von ihrem Einkommen berechnen. darauf will ich hinaus...

@michi2ice

Nein eben nicht.

@Carlystern

Aber dann müssen sie doch aber auch gleichzeitig meine Mutter von der Unterhaltspflicht mir gegenüber befreien. Und dem entsprechend mein Bafoeg unabhängig von ihrem Einkommen berechnen. darauf will ich hinaus.

Nein, müssen sie nicht und tun sie nicht. Ich verstehe auch gar nicht wie du darauf kommst. Wieso sollten sie deine Mutter von der Pflicht befreien? das eine hat NICHTS mit dem anderen zu tun. Du vergleichst hier Äpfel mit Bananen. Das gibt es nicht, gab es nie und wird es vermutlich nie geben.

Du musst das eben selbst kompensieren. Bei 200€ Bafög wäre es sogar eine Überlegung wert, dass du auf Bafög verzichtest und als Werkstudent wo arbeitest wo du monatlich 600€ bekommst (zb 15 Std die Woche) und dann noch in allen Ferien arbeitest. damit hättest du das Maximum an Geld.

Hallo michi,

Die Unterhaltspflicht deiner Mutter besteht weiter bis du deine erste berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen hast, in deinem Fall also das Studium und i.d.R bis zum ende des Masters. Das einzige was Eltern von ihrer Pflicht entbinden kann ist, wenn du unnötig lange für dein Studium benötigst. Dies als "Zwang" oder "Ungerechtigkeit" anzusehen finde ich aber recht befremdlich. Bafög ist eine schöne Erfindung unseres Sozialstaates um auch jenen ein Studium zu ermöglichen, die ohne diese Unterstützung vom tertiären Bildungsbereich ausgeschlossen wären. In erster Linie ist es aber die Aufgabe der Eltern ihren Kindern eine entsprechende Bildung zu ermöglichen. Der Wegfall des Kindergeldes hat auf die Höhe des Bafögs keine Auswirkungen.

Lg Susan

Hallo Susan, erstmal danke für die schnelle Antwort. Aber ich muss noch was dazu sagen.

Also ich habe vor meinem Studium bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und auch 2 Jahre gearbeitet (war aber für elternunabhängiges Bafoeg nicht genug). Die Bafoeg-Frau meinte aber, dass meine Mutter trotzdem unterhaltspflichtig ist, da sie mit Abschluss meines Abiturs davon ausgehen musste, dass ich irgendwann studiere. Meine Mutter tut auch ihr bestes. Aber das Problem ist, wenn der Staat 184€ an einer Stelle nimmt, muss er die ja auch an einer anderen Stelle wieder geben. Das fehlt ja sonst hinten und vorne. :(

@michi2ice

Lieber Michi,

Ersteres ist vollkommen richtig, da sich die Wahl der Ausbildung/ des Studiums in erster Linie an den Möglichkeiten der Kinder orientiert und damit verhindert werden soll, dass ein junger Mensch von den Eltern zu einer Ausbildung statt einem Studium gedrängt werden kann. Ein wenig Glück hattest du allerdings bei der Entscheidung des Bafög Amtes, denn ich kenne durchaus Fälle in denen anders entschieden wurde nach einer abgeschlossenen Ausbildung.

Deine zweite Annahme stimmt allerdings weniger, auch wenn ich vollkommen verstehen kann, dass dieser finanzielle Einschnitt ungelegen kommt. Aber der Staat nimmt an der Stelle nichts weg, er hört auf zu geben. Sicherlich auch mit dem Gedanken, den Studienverlauf zu beschleunigen, wie comedyla richtiger Weise bemerkt hat.

Ich habe selbst kein Bafög bekommen und wenn karrieremäßig nichts schief läuft werden auch meine zukünftigen Kinder nie welches sehen. Das hat in einem Gesellschaft, die nach dem Solidaritäts- und Subsidiaritätsprinzip funktioniert aber seine Richtigkeit. Löse dich bitte von dem Gedanken, dass der Staat irgendwelche imaginären Gelder verteilt oder gar weg nimmt. Diese Gelder, auch das Bafög, fallen nicht vom Himmel sondern kommen vom Steuerzahler. Jene, die ein Einkommen haben finanzieren über ihre Beiträge und das Bafög unter anderem einen Teil deines Studiums mit; in der Annahme, dass dies dazu beiträgt, dass du und alle anderen, die davon profitieren in die Lage versetzt werden später ebenfalls in diese Gemeinschaft einzuzahlen. Innerhalb dieses Prinzips wird es aber für den einzelnen immer nur so viel geben wie absolut nötig ist (über die Höhe lässt sich sicherlich streiten, ich wäre der Letzte der gegen mehr Geld für die Bildung argumentiert ;) ) aber dieser Gedanke liegt der Berechnung des Bafögs zu Grunde. Das System ist bei weitem nicht perfekt, aber es ist im Grundsatz ein schönes Prinzip und es ist kurzsichtig hier über eine vermeintliche Ungerechtigkeit des Staates zu schimpfen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates jemandem das Studium zu finanzieren (Subsidiarität), er bzw. die Gesellschaft unterstützt aber dabei (Solidarität), wenn man es alleine nicht schafft.

Lg Susan

@susicute

Aber die Leute, die keinen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaft leisten, werden bedingungslos unterstützt und die, die sich engagieren und einen akademischen Abschluss anstreben bekommen wenig oder gar keine Unterstützung? Na vielen Dank.

Ich habe vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen ohne jegliche Unterstützung vom Staat und danach habe ich 2 Jahre in meinem Beruf gearbeitet und dabei auch genug in die Solidargemeinschaft eingezahlt. Und jetzt, wo ich Unterstützung brauche, bin ich angesch*ssen?! Das kann ja auch nicht die Lösung sein...

Und mein Studium geht nun mal mit Bachelor und Master 5 Jahre. Das lässt sich nicht ändern, aber mehr werde ich auch nicht brauchen. Aber selbst, wenn der Staat mir jetzt Gelder "streicht", werde ich dadurch auch nicht schneller fertig als die Regelstudienzeit ist. Mir würde es ja schon reichen die 184€ beim Bafoeg dazu zubekommen. Dann zahle ich wegen mir auch die hälfte zurück...

@michi2ice

Genau da fehlt dir was und darum gibt es auch weiterhin kein elternunabhängis Bafög. Geringfügige Beschäftigungen zählen nicht.

@michi2ice

Leute, die keinen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaft leisten, werden bedingungslos unterstützt

Sorry, aber das ist fehlgeleiteter Sozialneid, der in einer Gesellschaft nicht existieren sollte. Wem die eigene Familie ein Studium nicht ermöglichen kann, dem wird dies durch das Bafög ermöglicht. Was mir bei deinen Beiträgen leider vollkommen fehlt ist ein Verständnis für Eigenverantwortung. Aber man kann es sich natürlich auch zum Lebensprinzip machen sich benachteiligt zu fühlen. Damit wird man aber kaum glücklich. Dass das Kindergeld mit 25 weg fällt ist kein Geheimnis und wenig überraschend. Es war deine Entscheidung zuerst eine Ausbildung zu beginnen und auch für diese hättest du Unterstützung bekommen, wenn es dein Ausbildungsgehalt erfordert hätte.

Weiß denn jemand ob meine Mutter für die Unterstützung, die sie mir gibt, jetzt mehr bei der Steuer absetzen kann? Denn solche Unterhaltsleistungen für volljährige Kinder kann man ja angeben

@michi2ice

Unterstützungsleistungen können bis zu einer Höhe von 8004 € pro Jahr geltend gemacht werden. Eigenes Einkommen des Studenten hat, so weit ich weiß, einen Freibetrag von 624 Euro. Alles darüber wird von den 8004 € abgezogen.

@susicute

Okay danke.

Hierzu: "Wem die eigene Familie ein Studium nicht ermöglichen kann, dem wird dies durch das Bafög ermöglicht." aber nochmal ein Kommentar.

Meine Mutter hat, bevor ich mein Studium begonnen habe, ein Haus gebaut und dafür auch Kredite aufgenommen, welche sie bedienen muss. Ohne diese monatlichen Belastungen, könnte sie mich jetzt problemlos unterstützen.

Nun wird allerdings bei der Bafoeg-Berechnung in keiner Weise nach Kredit-Belastungen gefragt, sondern nur das Brutto einkommen wird betrachtet. Und da liegt unser Problem. Sie müsste jetzt quasi (theoretisch), um mich im geforderten Umfang zu unterstützen, ihr Haus verkaufen und dadurch den Kredit loswerden.

Aber sie kann ja nichts dafür, dass ich jetzt studiere. Und ich kann genauso wenig dafür, dass ihr Brutto und ihre Ausgaben zu hoch sind. Hat uns ja beide nicht gejuckt, da wir 5 Jahre nach meinem Abitur, jeder einen eigenen Haushalt geführt und jeder für sich gewohnt haben.

@michi2ice

Es ist aber nicht die Aufgabe des Staates bzw. des Steuerzahlers über eine Sozialleistung wie das Bafög den Eltern einen Eigenheim zu subventionieren. Wenn dies der Fall wäre würde sich jeder kurz vor Studienbeginn seiner Kinder noch schnell eine Eigentumswohnung kaufen. Du sagst sie kann nichts dafür, dass du studierst. Man kann aber auch sagen, dass es Eltern nicht überraschen sollte, dass ihre Kinder irgendwann erwachsen werden, ausziehen und eine Ausbildung oder ein Studium machen, was finanziert werden will.

Versteh mich nicht falsch. Ich sehe durchaus, dass diese Finanzierung eine Belastung ist, die für viele Familien eine Herausforderung darstellt und zum falschen Zeitpunkt kommt. Insb. wenn sich mehrere Kinder im Studium befinden. Das war bei meinen Eltern nicht anders. Es muss aber auch die Grundhaltung vorhanden sein, dass man für die Zukunft der eigenen Kinder Verantwortung trägt. Wenn es sich um einen vorübergehenden finanziellen Engpass handelt, dann gibt es die Möglichkeit des Studienkredits. Auf diese Art haben wir es damals gelöst. Ich hab über den Kredit mein Studium vor finanziert und mein Vater hat ihn anschließend zurück gezahlt als es wieder ging.

@susicute

Auslegungssache... Ich hatte ja die Ausbildung fertig u wer soll damit rechnen, dass ich mit 24 nochmal umschwenke?! Naja, wie dem auch sei. Wir gucken mal, was wir jetzt über den Paragraph 33a der Steuer rausholen können...

Nebenjob annehmen wäre nicht verkehrt. Das Bafög wird hierdurch nicht erhöht. Das Kindergeld wurde ja auch nicht vorher auf deinem Bafög Satz angerechnet.

Natürlich wird das Kindergeld angerechnet, bei elternunabhängigen Vorausleistungen, und wenn das KIgeld wegfällt, erhöht sich die Leistung des Studentenwerkes!

@Carlystern

schleudermaxe: du machst hier dauernd falsche Ausaagen. Bafög und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun. also solltest du Unterhaltsaussagen auch nicht bei einer Bafög-Frage stellen.

Kindergeld WURDE NIE und wird NICHT auf Bafög angerechnet. Niemals! Auf Unterhalt ja, aber das ist nicht die Frage!

Kleiner Trost für das weggefallene Kindergeld: Der Unterhalt ist absetzbar § 33a EStG:

[...]