Wieviele ECTS Punkte muss ich nach dem 4.Semester erreicht haben, um weiter Bafög zu erhalten?

2 Antworten

Hi,

das ist leider nicht genau festgelegt. Im Gesetz steht sowas wie "Nachweis über die im regulären Maß erbrachten Leistungen bis Ende des 4. Semesters", das sind eigentlich 120 CP nach Regelstudienzeit.

Je nach Studentenwerk werden aber auch mal 110 CP verlangt, mal 100 CP... Bei meiner alten Uni waren es 116 CP (das heißt man durfte eine Klausur (bei uns immer 4CP) weniger haben as man haben sollte bei normalen Studienverlauf.

Da musst du also vor Ort nachfragen, da das Gesetz da zu schwammig ist und keine direkte CP-Anzahl angibt.

Okay, dann werde ich mal vor Ort direkt beim Bafög Amt nachfragen müssen, danke für die schnelle Antwort ;)

Das ist tatsächlich immer unterschiedlich. Ich habe damals bei meiner Sachbearbeiterin nachgefragt. Sie sagte nur, ich soll einen Nachweis von der Hochschule bringen, dass ich in meinem Studium so weit bin, dass ich noch in Regelstudienzeit abschließen kann. Bei der Hochschule habe ich dann nachgefragt und die sagten mir im Prüfungsamt, dass ich die ersten beiden Semester haben muss (also das erste Studienjahr). Somit habe ich die Berechtigung, die Klausuren aus dem dritten Jahr zu schreiben und kann ich Regelzeit fertig werden. Bei uns ging es also nicht nach ETCS, sondern nach Studienjahren (Fachhochschule Rheinland-Pfalz).

Ich empfehle dir die gleiche Vorgehensweise: Bafög-Beraterin anrufen und dann im Prüfungsamt nachhaken :)

Liebe Grüße

Ich hoffe auch, dass es nicht direkt nach den ECTS Punkten geht, ich kann die Punkte, die mir fehlen ja bis zum Ende der Regelstudienzeit nachholen, aber leider nicht bis zum Ende des 4ten Semesters, viele Punkte bekomme ich ja auch erst später verbucht (Praktika usw,). Danke für die Antwort :)

@pAr4mA

Nun, deswegen soll dir das ja deine Hochschule bestätigen. Wenn du gerade ein Praktikum machst, das später ECTS gibt, werden sie es dir vll schon anerkennen.

Das Prüfungsamt wird dir da näheres sagen können.