Muss meine Frau nach der Scheidung meine Eigentumswohnungen verlassen? Ich will dort bleiben und nicht verkaufen? Nur Ich stehe im Grundbuch?

JustASingle  27.12.2021, 13:24

Wer steht im Grundbuch?

baselq24 
Fragesteller
 27.12.2021, 13:25

Ich

12 Antworten

Für Österreich wäre zusätzlich noch die Frage, wann und mit welchen Mitteln du die Wohnung erworben hast. Wenn während eurer Ehe und mit während der Ehe verdientem Geld, dann wird ihr ein Teil davon zu stehen. Weiß nicht, wie das in D geregelt ist, vermutlich ähnlich.

baselq24 
Fragesteller
 27.12.2021, 13:29

Ich habe die Wohnung wahren der Ehe gekauft aber kein Geld damit verdient

Schoppi3  27.12.2021, 13:35
@baselq24

Ob du Geld mit der Wohnung verdient hast, ist meines Wissens egal. Bei der Scheidung habt ihr beide einen Anspruch auf alles, was ihr während der Ehe erwirtschaftet habt. Hast du mehr verdient, hat sie Ansprüche auf einen Teil dieses Geldes (und umgekehrt) - somit auch für einen Teil der Wohnung, bzw. für einen Teil des Wertes der Wohnung. Hast du das Geld oder Teile davon nachweislich schon vor eurer Beziehung gehabt, oder geerbt, sieht es hingegen anders aus.

baselq24 
Fragesteller
 27.12.2021, 13:45
@Schoppi3

Wohnung gekauft vom Einsparungen von meinem Gehalt. Kriegt sie nur die Hälfte der potenziale Gewinn oder kann sie mich erzwingen die wohnung zu verkaufen und kriegt dann die Hälfte der Preis?

Es geht darum, wieviel Geld das in dem Objekt steckt, kommt von dir allein, und wie viel kommt aus dem, was du und eine Frau gemeinsam erwirtschaftet haben (Schweizer Recht)

Wenn nur du im Grundbuch stehst, dann ist es auch deine Wohnung und sie muss ausziehen. Allerdings kann es dennoch sein, dass die Wohnung verkauft werden muss, wenn die Frau z.B. den Zugewinnausgleich verlangen sollte und du das Geld nicht bei der Hand hast.

baselq24 
Fragesteller
 27.12.2021, 13:37

Ich habe die Wohnung während der Ehe gekauft. Gesamte Kosten 130k Wert heute 150k ich habe schon 50k im Konto und kann die 10k and ihr geben. Kann sie trotzdem mich erzwingen die Wohnung zu verkaufen? Kriegt sie nur die 10k oder die Hälfte der Preis? 75k?

spanferkel14  27.12.2021, 15:52
@baselq24

Sie kriegt 75.000, also 50%, wenn ihr eine Zugewinngemeinschaft seid. Sie kriegt nichts, wenn ihr einen Ehevertrag geschlossen habt, in dem bei Scheidung Gütertrennung vereinbart ist.

baselq24 
Fragesteller
 27.12.2021, 17:28
@spanferkel14

Ehevertrag haben wir in Marokko geschlossen. Dort gilt per default Gütertrennung, wird das berücksichtigt? In Deutschland haben wir das nur beim Standesamt angezeigt und nichts vereinbart

spanferkel14  27.12.2021, 22:14
@baselq24
Ehevertrag haben wir in Marokko geschlossen. Dort gilt per default Gütertrennung, wird das berücksichtigt? In Deutschland haben wir das nur beim Standesamt angezeigt und nichts vereinbart

Das musst du mit einem Rechtsanwalt klären, dessen Fachgebiet Familienrecht ist und der sich nach Möglichkeit auch mit Eheschließungen im Ausland befasst. GF ist kein Rechts-Forum. Wir können nur nach unserem Laien-Wissen und auf der Basis eigener Erfahrungen antworten.

Warum nimmst du dir denn nicht endlich einen Rechtsanwalt? Du kommst sowieso nicht drumherum, wenn du dich scheiden lassen willst.

Hast du die Wohnung vor oder in der Ehe gekauft? Hattet ihr einen Ehevertrag, falls ja was stand drinnen?

Und hat sie irgendwie zur Finanzierung beigetragen?

Lasse am besten durch deinen Anwalt prüfen, ob und wenn ja in welcher Höhe diese Wohnung bzw. ihr Wert in den Zugewinnausgleich fallen.

baselq24 
Fragesteller
 27.12.2021, 14:06

Ich habe die Wohnung während der Ehe gekauft vom Einsparungen vom Gehalt. Sie hat nie gearbeitet. Ich habe die Wohnung bar bezahlt keine Kredit steht nur ich im Kaufvertrag und im Grundbuch.

Ich habe in 2019 gekauft für 130k der Wert heute ist ca. 150k.

Kann sie mich erzwingen die Wohnung zu verkaufen?

Kann sie die Hälfte des aktuellen Wertes 75k verlangen? Oder nur die 10k 50% Zugewinn?

Birke44  27.12.2021, 15:15
@baselq24

Zugewinn nennt man die komplette Wohnung, wenn sie während eurer Ehe gekauft wurde. Ob das Geld zum Beispiel aus deinem, ihrem oder beiden Gehältern stammt, ist egal, denn ALLE Gehälter gehören in einer Ehe immer BEIDEN. Auch wenn nur deine Frau verdienen würde, würde die Hälfte davon deins sein.

Wenn du das nicht willst, solltest du keine Ehe eingehen!

Du stehst im Grundbuch. Es ist Deine Wohnung. Sie muss ausziehen.

Birke44  27.12.2021, 14:06

Nicht, wenn sie während der Ehe gekauft wurde. Dann steht ihr die Hälfte zu. Egal, wer im Grundbuch steht.

spanferkel14  27.12.2021, 15:11
@Birke44

Genauso ist es! Wenn sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, sind sie automatisch eine Zugewinngemeinschaft, und alles, was in der Ehe erwirtschaftet wurde, gehört beiden 50:50.

FrankaGirl  11.12.2022, 15:38
@Birke44

Wenn sie während der Ehe erwirtschaftet wurde, steht ihr die Hälfte vom Zugewinn (Wertsteigerung) zu, jedoch bleibt die Wohnung selbst davon unberührt. Die gehört ihm ganz alleine.

FrankaGirl  11.12.2022, 15:41
@spanferkel14

Nein, stimmt nicht. Nur die Wertsteigerung, falls es eine gab. Aber die Wohnung selbst gehört ihm allein. 50 : 50 würde es nur bei Gütergemeinschaft gelten.

Es gibt:

Gütertrennung. Da bekommt jeder das, was ihm gehört, ohne Wertsteigerung.

Zugewinn: Hier behält jeder sein Eigentum. Allerdings wird die Wertsteigerung 50 :50 aufgeteilt

Gütergemeinschaft: Hier wird 50 : 50 gemacht, was das Eigentum betrifft. Egal, wer, was mitgebracht hat. Macht aber heutzutage fast niemand mehr.

Birke44  11.12.2022, 16:08
@Birke44

Er schrieb ja, dass er die Wohnung während der Ehe von dem gekauft hat, was erwirtschaftet wurde. Somit steht ihr die Hälfte zu, wenn ich richtig informiert bin.

spanferkel14  11.12.2022, 16:35
@FrankaGirl

Ich sagte doch: Wenn sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, sind sie automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Da die Wohnung während der Ehe gekauft (= während dieser Zeit erwirtschaftet) wurde, gehört sie zum Zugewinn.

FrankaGirl  11.12.2022, 17:10
@spanferkel14

Aber nur die Wertsteigerung der Wohnung, da nur er im Grundbuch eingetragen ist und falls Sie Geld erwirtschaftet hat, wird das dagegengerechnet. Auch das, was man während der Ehe erbt, bleibt sein Eigentum und nur die Wertsteigerung ist auszugleichen.

spanferkel14  11.12.2022, 20:23
@FrankaGirl

Lies dir mal Folgendes durch! Dann verstehst du vielleicht besser.

https://ratgeber.immowelt.de/a/zugewinnausgleich-was-passiert-nach-der-scheidung-mit-der-immobilie.html#c43888

Aber wir brauchen hier nicht unsere Zeit mit der Auslegung dt. Gesetze zu verplempern. Der FS hat in Marokko geheiratet. Wir kennen die dortigen Gesetze zum "Auseinanderdividieren" des Vermögens bei Scheidung nicht. Vermutlich war es ein ganz geschickter Schachzug des FS, sich allein ins Grundbuch eintragen zu lassen. Es würde mich nicht wundern, wenn seine Ex dort noch dazu verdonnert wird, ihm nachträglich Miete zu zahlen und ab Scheidung mind. die gleiche Zeit, die sie mit ihm verheiratet war, bei ihm kochen und putzen zu gehen, weil sie ja lt. Ehemann so faul war. Die Männer haben doch immer recht und lügen nie, nicht wahr?