Darf ich mit den Kindern nach der Scheidung im Haus bleiben?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein "Recht" muss notfalls vor Gericht erstritten werden.

Wenn der Ehemann der alleinige Besitzer der Immobilie ist, dann könnte ein Richter entscheiden, dass während der Trennung die Frau samt Kindern die eheliche Wohnung erstmal zugesprochen bekommt.

Nach der Scheidung kann sie dann allerdings nicht einfach so drin wohnen bleiben. Es ist und bleibt nun mal sein Eigentum. Und so wird sie dann ausziehen müssen oder er vermietet an sie.

Und zudem ist natürlich auch erstmal zu klären, wo denn die Kinder am Ende bleiben. Denn nur weil sie die Mutter ist, muss es ja nicht bedeuten, dass sie die Kinder "bekommt". Sie kann ja auch alleine aus der ehelichen Wohnung ausziehen und er bleibt dort mit den Kindern.

Ein Recht auf jeden Fall in seinem Eigentum zu verbeiben gibt es nicht! Es entscheidet am Ende ein Richter, wenn die Beiden sich nicht einigen können. Und getrennt kann man auch in einer Wohnung leben oder im Haus. Und verbleibt sie in der Wohnung bzw. dem Haus, dann ist die Miete die sie ihm für die weitere Nutzung zahlen muss natürlich Bestandteil des Trennungsunterhaltes.

Für die Nutzung der Wohnung kann der andere Ehegatte eine Vergütung verlangen, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1361 b Abs. 3 S.2 BGB). Wird Unterhalts gezahlt ist aber der Nutzungswert der Wohnung üblicherweise bereits da berücksichtigt.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/gerichtliche-zuweisung-der-wohnung-an-einen-partner-bei-trennung_220_197988.html

Und es wäre ja auch nicht so, dass der Andere ausziehen muss, weil man das selbst gut findet. Denn die Zuweisung wird aufgrund wirklicher Gründe erfolgen. Also wenn ein Zusammenwohnen überhaupt nicht zumutbar ist.

Und wie gesagt: nach der Scheidung muss sie raus, wenn er nicht an sie vermieten will.

Wie ein Richter entscheiden wird, kann ich nicht vorhersagen. Aus meiner Sicht verlässt der geschiedene Partner das Haus, welches nicht sein Eigentum ist. Ob der Partner das Sorgerecht hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Lösungswege:

a) Allerdings könnte der Partner, dem das Haus nicht gehört, das Haus für sich und seine Kinder mieten.

b) Je nachdem, ob ein Versorgungsanspruch gegenüber dem Haus-besitzenden-Partner besteht, könnte sogar die Einräumung des Wohnrechts einen Teil des Versorgungsausgleiches darstellen.

Anwaltclips 
Fragesteller
 02.11.2021, 11:23

In diesem Video von Rechtsanwalt Matthias Amberg spricht er von eine Wohnungszuweisungsverfahren und das es auch unter Umständen passieren kann, wenn minderjährige Kinder im Spiel sind und deren Wohl gefährdet ist, dass der Immobilieneigentümer vorübergehend ausziehen muss. https://youtu.be/CDjh3cu7OQc

Nordlicht979  02.11.2021, 11:55
@Anwaltclips

Interessant. Nachvollziehbar. Vielen Dank!

sassenach4u  02.11.2021, 16:15
@Anwaltclips

Das ist richtig, nur dann hat der Hausbesitzer einen Mietanspruch gegen den dort lebenden Ex. Nennt sich Nutzungsentschädigung. Liegt in der Höhe bei einer ortsüblichen Miete für ein solches Objekt. Der Ausgezogene muss sich ja eine Mietwohnung nehmen.

Selbstverständlich nicht. Nur ist der Expartner ggf Unterhaltspflichtig für alle.

muss die andere Partei dann ausziehen, der das Haus eigentlich rechtmäßig gehört?

Mit Sicherheit nicht ....

es besteht kein Anspruch nach einer Scheidung mit den Kindern in der bisherigen ehelichen Wohnung zu verbleiben.

Wem das haus gehört bleibt dort Wohnen würde ich sagen.

Anwaltclips 
Fragesteller
 02.11.2021, 11:10

Ja so denke ich auch, aber ich meine mal gehört zu haben, dass das nicht mehr gilt, wenn Kinder im Spiel sind.