Was passiert bei einer Scheidung wenn ich nicht mit im Grundbuch stehe?

4 Antworten

er ist Besitzer des Hauses, er kann damit tun was er möchte ohne dich fragen zu müssen.

Du solltest Dich unbedingt in das Grundbuch eintragen lassen. Vor allem, wenn Du gemeinsam das Darlehen unterschrieben hast, haftest Du für diese Schulden mit.

Momof2165 
Fragesteller
 15.02.2019, 09:04

Ich denke, ich werde mir mal einen Beratungstermin nehmen. Was meint Ihr ist besser: Notar oder Anwalt oder ...?

UteSusanne  15.02.2019, 09:05
@Momof2165

wofür? was möchtest Du hören?

Momof2165 
Fragesteller
 15.02.2019, 09:11
@UteSusanne

So wie ich es bisher verstanden habe, fällt das Haus, da in der Ehe erworben, unter den Zugewinn. Somit würde der Wert des Hauses angerechnet werden (auch die restlichen Schulden des Hauskredits). Er würde das Haus behalten (ist ja auch sein Elternhaus, wäre für mich ok) und ich müsste ausbezahlt werden. Oder nicht? Ich hätte da gerne ganz klare juristische Antworten, was passieren kann, sozusagen "worst case" und "best case".

Ich nehme an, dass es kein Problem ist, mich mit eintragen zu lassen (außer die extra Kosten, die wären ärgerlich). Aber das alles aufzuwühlen, falls es nicht unbedingt erforderlich ist für meine Sicherheiten, das möchte ich mir auch lieber sparen (bevor wir deswegen Streit bekommen).

UteSusanne  15.02.2019, 09:35
@Momof2165

ja, die Einstellung kann ich verstehen. Dann solltest Du zu einem Anwalt gehen. Ein Notar wird nicht helfen können.

Hallo,

also im Falle einer Scheidung würde der Zugewinnausgleich durchgeführt werden und dir würde dann die Hälfte vom Haus gehören.

Das Du nicht im Grundbuch eingetragen bist, hat darauf keinen Einfluss.

(Näheres zum Zugewinnausgleich:

"Was bedeutet Zugewinnausgleich?

Zugewinnausgleich bedeutet, dass der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen erworben hat als der andere, die Hälfte der Differenz zwischen seinem Vermögen und dem Vermögen des Ehegatten an diesen als Zugewinn ausgleichen muss.

Zur Errechnung dieses Zugewinnausgleiches ist es daher erforderlich, für jeden Ehegatten getrennt den während der Ehe eingetretenen Vermögenszuwachs zu bestimmen.

Zur Feststellung dieses Vermögenszuwachses wird die Differenz zwischen dem Endvermögen und dem Anfangsvermögen jedes Ehegatten berechnet."

Quelle: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/zugewinnausgleich

Momof2165 
Fragesteller
 18.02.2019, 09:47

Danke! So hatte ich es am Anfang beim Notar auch aufgefasst (aber das ist 10 Jahre her, und ich war jetzt etwas am Zweifeln, ob ich da nur zu "blauäugig" war), eigentlich haben wir so auch keine Probleme und ich hatte nicht den Eindruck, dass mein Mann versucht mich zu übervorteilen. Aber was man in "Krisenzeiten" nicht alles für Ängste entwickeln kann... Deine Antwort hilft mir sehr und beruhigt :-) .

Dann gehört dir nichts... außer den anteiligen Schulden! Entweder mit ins Grundbuch oder keinen Kredit unterschreiben!

Momof2165 
Fragesteller
 15.02.2019, 09:05

Ist aber doch während der Ehe erworben. Und somit fällt es unter Zugewinn. Oder nicht?

MonikaDodo  15.02.2019, 12:01

Nur zum Teil richtig. Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht! Was dir bei evtl. Scheidung zustehen würde wäre der hälftige Anteil an der während der Ehe entstandenen Wertsteigerung. Bsp. Haus
hat bei Kauf des Hauses 200.000€ gekostet. Ihr seid 10 Jahre verheiratet und wollt die Scheidung. Wert nun 250.000€. Also 50.000€ Wertsteigerung. Davon die Hälfte = 25.000€.

Anders bei Eintragung beider ins Grundbuch. Dann stünden dir 125.000€ zu.

Momof2165 
Fragesteller
 15.02.2019, 12:45
@MonikaDodo

Danke! Das ist mal ein klarer Punkt. Wird ein schwieriges Gespräch, aber da sollte ich wohl besser durch.

Entweder Du lässt dich anteilmäßig in Höhe Deiner geleisteten Zahlungen als Miteigentümer ins Grundbuch eintragen oder  dort Deine Zahlungen als Hypothek eintragen.

Momof2165 
Fragesteller
 15.02.2019, 09:02

Wir gehen beide arbeiten, er verdient etwas mehr. Ich war 3 Jahre nur 50 % und  dann 3 Jahre nur 75 % arbeiten (jetzt wieder 100 %), weil ich mich sonst noch um die Betreuung unserer Kinder gekümmert habe.

Ist das nicht ein ehelicher Zugewinn, wenn wir innerhalb der Ehe das Haus erworben haben (es hat ja einen gewissen Wert) ? Und gemeinsam abbezahlt haben? Im Falle einer Scheidung (es ist zum Glück nicht so, aber bei manchen Höhen und Tiefen in einer langen Beziehung kann man ja schon mal Angst bekommen und darüber nachdenken wie das dann läuft...), wird das dann nicht alles verrechnet? Und wenn er das Haus behält, müsste ich dann entsprechend ausgezahlt werden?

Erdianer  16.02.2019, 17:45
@Momof2165

Zugewinn von ihm,  da er aus Deinen  Zeilen zu schließen alleine im Grundbuch als Eigentümer steht. Und wenn er das Haus behält, müsste ich dann entsprechend ausgezahlt werden? Ja, in Form meiner Antwort s. o.