Muss ich meinem Ehemann bei einer Scheidung etwas vom Haus auszahlen obwohl ich von Anfang an als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen bin?

5 Antworten

Bei euch gilt die Zugewinngemeinschaft.

D.h. das Haus bleibt dein Eigentum, aber:

Wenn das Haus zu Beginn der Ehe z.B. 100 000€ wert war und bei Eheende 110 000€ ist, dann ist hier ein Zugewinn von 10 000 vorhanden.

Dieser wird durch zwei geteilt und du mußt ihm 5000€ auszahlen.

Ist das Haus nicht mehr wert oder sogar weniger - dann bekommt er kein Geld. Du aber auch nicht.

Ich wollte noch dazuschreiben das der Restkredit noch über 75000 Euro besteht.

@Kessko

Und wie wäre es wenn ich das Haus gleich auf unseren Sohn umschreiben lasse? Dann besitze ich ja nichts mehr und muss ihm nichts auszahlen?

@Kessko

Vermögen zu verschleudern, z.B. zu verschenken, hilft leider nicht weiter, weil solche Trick vom Gericht natürlich nicht anerkannt werden. 

Problem dürfte sein, dass das Haus selbst ein "Zugewinn" ist, da während der Ehe erworben. D.h. es gehört zur Hälfte deinem Mann (auch wenn du als Alleineigentümer im Grundbuch stehst)! Der Kredit allerdings auch, d.h. die Schulden gehören euch auch hälftig.

Dass du den Kredit seit 15 Jahren alleine abstotterst ist... ich sage mal... sehr ungünstig. Denn dieses Geld (genaugenommen die Hälfte davon) wirfst du deinem Noch-Ehemann hinterher. Selbst wenn du jetzt den ganzen Kredit vollständig und alleine tilgst, gehört deinem Eheman das halbe Haus.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/hausbau-scheidung-was-nun_002187.html

Lass dich bitte schnellstens von einem Scheidungsanwalt beraten. Mit jeder Kreditrate schenkst du deinem Noch-Ehemann ein Stück deines Hauses. Selbst wenn du alle Zahlungen einstellst (und die Bank dann das Haus beansprucht) könntest du unter dem Strich besser wegkommen als wenn du weiter bezahlst und hinterher das Haus doch verkaufen musst um deinen Mann auszuzahlen...

Man muss natürlich sehen, dass die Zugewinngemeinschaft keine Einbahnstraße ist. Falls dein Ehemann in der Zwischenzeit Gewinn eingefahren hat etc., dann gehört davon auch die Hälfte dir! Könnte also sein, dass im Endeffekt doch alles halbwegs ausgeglichen ist. Aber irgendwie habe ich den leisen Verdacht, dass das nicht annähernd so sein wird...

@ArchEnema

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Da ich ja noch verheiratet bin und als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen bin könnte ich doch das Haus verkaufen wenn ich will oder es auf meinem Sohn überschreiben lassen. Wenn mein Sohn Eigentümer ist, dann besitze ich ja nichts mehr und bei einer eventuellen Scheidung würde mein Mann doch dann nichts bekommen, oder?

@Kessko

Verkaufen hilft nicht, denn der Erlös gehört ja auch wieder zur Hälfte deinem Mann. "Verschenken" geht auch nicht, denn das wäre ja zu einfach. So könnte man ja den Zugewinnausgleich aushebeln - deshalb hat der Gesetzgeber dem einen Riegel vorgeschoben.

http://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Der\_Zugewinnausgleichsanspruch\_und\_die\_Bemuehungen\_ihn\_zu\_umgehen

Aber du hast Glück: Gemäß § 426 BGB wird ein ungleich abbezahlter Kredit beim Zugewinnausgleich berücksichtigt! Demnach sind deine Ratenzahlungen wirklich deine und dein Noch-Ehemann müsste immer noch die Hälfte des Kredits übernehmen. Probleme gibt es ggf. nur dann, wenn er das nicht kann (z.B. weil er Pleite ist). Dann nimmt die Bank dich in die Pflicht. Aber das wird dann immerhin im Zugewinnausgleich berücksichtigt, d.h. du musst ihm dann entsprechend weniger auszahlen bzw. er schuldet sogar dir noch was, je nachdem. Allerdings kann dein Mann ggf. umgekehrt Miete von dir verlangen (da du seine Hälfte des Hauses ja mitbenutzt). In 15 Jahren kommen da ganz schöne Summen zusammen.

Also es wird wohl nicht so ausgehen, dass du allein die Dumme bist. Aber die Details sind komplex, und ein guter Anwalt wird wohl unerlässlich sein.

@ArchEnema

Es ist bei einer Konstellation wie der deinen wohl häufig so, dass demjenigen Ehegatten, der den Kredit alleine weiterabbezahlt und das Haus alleine nutzt, das Haus (samt Kreditverpflichtungen) zugesprochen wird. Man geht dann von einer stillschweigenden Absprache aus. Der Kreditanteil des ausgezogenen Ehegatten wird mit Miete/Nutzungsentgelt verrechnet und es muss somit nichts ausgeglichen werden. Zumindest wenn das halbwegs realistisch ist. Dann würdest du deinem Noch-Ehemann für das Haus nichts schulden, und er dir für den Kredit auch nicht. Immerhin. Aber nochmal: Ohne einen mit sowas vertrauten Anwalt solltest du sowas nicht angehen!

http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/kredit-ehewohnung-eigenheim.html

Mit jeder Kreditrate schenkst du deinem Noch-Ehemann ein Stück deines Hauses

Kann so nicht sagen, denn der Zugewinn findet ja so oder so statt - außer man haut das verdiente Geld jeden Monat auf den Kopf...

@TW1920

Streng genommen tut er das ja. Jedenfalls zahlt er den Kredit (seine Hälfte davon) nicht ab.

Da die beiden schon ewig getrennt leben wird es wohl im Scheidungsverfahren so aussehen, dass er nur die ersten 5 Jahre den Kredit abbezahlt hat und ihm deshalb nur ein Bruchteil des Hauses gehört (soviel wie er eben anteilig and Geld und Arbeit reingesteckt hat).

Bei zusammenlebenden Partnern ist sowas in aller Regel völlig undurchsichtig, weshalb von 50:50 ausgegangen wird. Auch wenn - im Extremfall - nur ein Partner ein Einkommen hat und alles alleine bezahlt, während der andere den ganzen Tag Homeshoppingsendungen guckt (und vielleicht saubermacht - oder nichtmal das).

Sobald die beiden aber getrennter Wege gehen ist relativ klar abzugrenzen, wer wieviel Geld worein gesteckt hat. Sofern keine Interaktion mehr stattfindet kann auch nicht argumentiert werden, dass Kochen/Putzen/Bügeln und sexuelle Gefälligkeiten das Einkommen des anderen Partners aufwiegen...

Im Grunde muss also der Zugewinnausgleich für den Zeitpunkt der faktischen Trennung (nicht der formalen Scheidung) berechnet werden.

@ArchEnema

Ja, doch dann ist es ja dennoch egal, ob der Kredit weiter bezahlt wurde oder nicht... Und wenn hier ein geerbtes Grundstück dran hängt ist es doppelt risikoreich, denn wenn da ne Grundschuld eingetragen ist, dann ist das Grundstück vielleicht auch weg... Und wie Zwangsversteigerungen enden, das ist dir sicher bekannt... Da ist dann nicht nur ein Grundstück aus der Familie weg, sondern auch viel Geld - während der Mann keinerlei Nachteil hat.

Am Ende ist es das Problem, dass man hier schon früher das Thema hätte regeln sollen...

@TW1920

Klar, hätte man nicht 15-20 Jahre schleifen lassen sollen. Dann wäre auch alles längst geklärt.

Hallo Kessko!

Ich stecke auch gerade mitten in der Scheidung und habe noch
viele offene Fragen. Letzte Woche habe ich allerdings einen tollen Tipp von
einem anderen User bekommen, ich solle mich doch bezüglich meiner Frage (ich wurde von meinem Mann betrogen) auf Scheidung.de informieren. Ich habe mich also am Wochenende in das Thema eingelesen und auf der Homepage viele, für mich wichtige, Informationen sammeln können. Vielleicht gibt es auch für dich Informationen die dir in deiner Situation helfen können.

Ich selbst kenne zu deiner Frage leider keine Antwort. Mein Mann und ich haben kein Eigentum und auch keinen offenen Kredit, allerdings
kommen dafür andere Probleme in unserer Scheidung auf mich zu :-(

Auf jeden Fall hoffe ich sehr, dass diese Informationsquelle dir weiterhilft:

http://www.scheidung.de/immobilie-bei-trennung-und-scheidung.html

Alles Gute!

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Da ich ja noch verheiratet bin und als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen bin könnte ich doch das Haus verkaufen wenn ich will oder es auf meinem Sohn überschreiben lassen. Wenn mein Sohn Eigentümer ist, dann besitze ich ja nichts mehr und bei einer eventuellen Scheidung würde mein Mann doch dann nichts bekommen, oder?

@Kessko

Wie schon gesagt, mit diesem Thema kenne ich mich leider
nicht aus. Mein Mann und ich besitzen kein Eigentum und haben auch keinen Kredit, mit diesen Fragen habe ich mich nicht befasst. Vielleicht findest du allerdings online ein paar Antworten die dir weiterhelfen.

@Kessko

Man kann Schenkungen unter gewissen Umständen annullieren lassen...

Hoffe es ist bei dir inzwischen alles gut geregelt.

Dass du allein im Grundbuch eingetragen bist bedeutet nur, dass du über das Haus "als Gegenstand" verfügen kannst, nicht aber über den "Geldwert" des Hauses.

Bei der "Zugewinnaufteilung" wird alles erfasst, was an "Geldwert" zum Ende der Ehe vorhanden ist.

  • Das, was jeder vor der Ehe besaß bzw. der Geldwert dessen (bei dir das Grundstück) zählt als sein "Anfangsvermögen".
  • Die beiden "Anfangsvermögen" werden vom "Endwert" abgezogen - die Differenz ist der "Zugewinn" aus der Ehe.
  • Jeder Ehepartner erhält nun am Ende der Ehe sein eigenes "Anfangsvermögen" zurück (bzw. den " Geldwert") und die Hälfte vom Zugewinn.

Für den Zugewinn an sich spielt es keine Rolle, wie viel jeder Ehepartner von seinem Einkommen während der Ehe .... zum Zugewinn (bzw. dessen Geldwert) beigetragen hat.

Du wirst das Haus weiterhin nutzen können, allerdings den Mann entsprechend "auszahlen" müssen.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Da ich ja noch verheiratet bin und als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen bin könnte ich doch das Haus verkaufen wenn ich will oder es auf meinem Sohn überschreiben lassen. Wenn mein Sohn Eigentümer ist, dann besitze ich ja nichts mehr und bei einer eventuellen Scheidung würde mein Mann doch dann nichts bekommen, oder?

@Kessko

Du könntest das Haus als "Ding" verkaufen oder dem Sohn überschreiben (falls nicht die Bank im Grundbuch mit eingetragen ist...), aber das ändert nichts am Geldwert des Hauses, der in den Zugewinn einfließt.

Würdest du das Haus für einen "symbolischen Euro" o. ä. veräußern, hättest du die finanziellen Konsequenzen zu tragen, denn für den Zugewinn wäre der tatsächliche Wert des Hauses relevant...

Zwar kann in einer "Zugewinngemeinschaft" jeder Ehepartner während der Ehe über sein alleiniges Eigentum, Vermögen... bestimmen, aber du kannst nicht allein über den Geldwert verfügen, der für die Anschaffung, Bewirtschaftung.... des Hauses von beiden Ehepartner erbracht/ als Kredit aufgenommen wurde....

Bei so etwas geht man zum Fachanwalt und lässt sich rechtssicher beraten, auch wenn es was kostet.

Wirst dich doch bei solchen Summen nicht auf Aussagen von Unbekannten aus dem Internet verlassen wollen? Außerdem brauchst dann eh einen Scheidungsanwalt.

Man kann ja trotzdem seine Fragen hier stellen, vielleicht gibt es Leute die das durchgemacht haben…

ist ja auch klar das man bei so einer Summe dann zum Anwalt muss…

ps ich weiss Beitrag ist schon älter…