Wird Hofübergabe im Falle einer Scheidung als Zugewinn gewerte?

6 Antworten

Wenn du erbst, gehört das Erbe immer dir, egal, wann du erbst. Jedoch eine während der Ehe stattfindender Zugewinn (Wertsteigerung) muss hälftig ausgeglichen werden.

Mit einem Ehevertrag kann man das umgehen.

bei einer hofübergabe und Heirat sollte man unbedingt vorher mit einem Anwalt sprechen und einen Ehevertrag machen

Was Du während der Zugewinngemeinschaft erbst, gehört Dir ganz persönlich, genau wie das, was Du in die Ehe mit einbringst, anders ist es bei einem Gewinn, der gehört dann beiden.

Erbe zählt nicht zum Zugewinn.

Nur die Wertsteigerung ab Erbe/Schenkung bis zur Scheidung zählt dazu.

Im Zweifelsfall Ehevrtrag machen, der alles genau regelt.