Meine Frau will keine Scheidung nur um mich zu nerven wir können nach dem Marokkanischen Rech(schnelle) Scheidung machen sie will nicht, was kann ich tun?

10 Antworten

Ich habe mir die Mühe gemacht und das für dich gegoogelt. Das habe ich gefunden:



a) Rechtswahl ist eingeschränkt

Auch nach dem EGBGB ist eine Rechtswahl möglich. Diese unterliegt aber Einschränkungen:

- Hat ein Gatte mehrere Staatsangehörigkeiten, so kann das Paar das Recht eines dieser Staaten wählen, wenn ihm auch der andere Ehegatte angehört.
- Gatten einer binationalen Ehe können auch das Recht des Staates wählen, dem nur ein Ehegatte angehört. Das ist in zwei Fällen möglich:
Erstens dann, wenn keiner von ihnen dem Staat angehört, in dem beide leben. Oder zweitens, in dem Fall, dass beide nicht in demselben Staat
wohnen.


b) Was gilt, wenn keine Wahl getroffen wird?


Treffen die Gatten keine Wahl, so gilt vorrangig das Recht des Staates:


- dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten haben oder während der Ehe hatten, wenn einer von ihnen sie weiterhin besitzt. Wie oben gesagt,
ist in diesem Fall auch schon gar keine Rechtswahl möglich.
- Nachrangig gilt das Recht des Staates, in dem beide Ehegatten leben oder während der Ehe zuletzt gelebt haben, wenn einer von ihnen immer noch dort wohnt
- Ersatzweise gilt das Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind. Anhaltspunkte für einesolche Verbundenheit können zum Beispiel Sprache, Religion, Kultur usw. sein.



Wichtig: Haben die Ehegatten dieselbe
Staatsangehörigkeit oder hatten sie diese während der Ehe und einer von
ihnen besitzt sie auch weiterhin, so kann keine Rechtswahl getroffen
werden! Vielmehr gilt dann automatisch das Recht des betreffenden
Staates.

Was allerdings auf euch zutrifft, weißt du am besten!

Eure Trennung war offenbar nicht einvernehmlich.

Gib ihr die Zeit, sich mit der Situation zu arrangieren und abzuschließen, Du hast es ja schon getan. Die nächsten neun Monate wirst Du auch noch überstehen.

Einen Anwalt brauchst Du in jedem Fall.

Giwalato 

Abwarten und hoffen, dass sie sehr bald wen findet für den sie Alles das machen würde, was sie für dich nicht mehr macht.

Wo lebt ihr und nach welchem Recht habt ihr geheiratet ?

Wenn ihr nach dt. Recht geheiratet habt,dann bleibt dir nichts anderes übrig,als das Trennungsjahr durchzustehen.

wir haben in marokko geheiratet, nach dem Marokkanishcen recht

@eb2017

Dann dürfte das dt. Scheidungsrecht doch gar nicht greifen?

Erkundige dich da besser mal bei einem Anwalt

wichtig ist, wo Euer gemeinsamer Lebensmittelpunkt ist bzw. bis zur Trennung war. Wenn Ihr in Deutschland lebt, dann müsst Ihr Euch auch in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen.