Hausverkauf, um Frau aus dem Haus zu kriegen?
Ich habe vor der Ehe ein Haus gekauft. Es ist abbezahlt. Nun habe ich mich von meiner Frau getrennt und sie möchte einfach nicht ausziehen. Ich weiß, dass sie spätestens nach der Scheidung ausziehen müsste, da es mein Haus ist und ich auch alleine im Grundbuch stehe. Ist es möglich, dass ich das Haus verkaufe, womit ich sie zum Auszug zwinge und es nach der Scheidung wieder zurück kaufe? Das ist ziemlich schräg, ich weiß, doch wäre das ein gesetzlicher Graubereich? Sich harmonisch und kommunikativ zu einigen ist leider nicht möglich. Ich solle doch ausziehen! DANKE für konstruktive Antworten
12 Antworten
Das ist sehr schräg, wenn du das Haus verkaufst und dann wieder zurück kaufst??
Also wenn du der rechtmäßige Besitzer bist und eine Frau keinen Anspruch hat, dann gehe zu einem Anwalt. Der wird dir den richtigen Weg weisen.
Dein Vorschlag ist ja ziemlich dämlich.
Der einfachste Weg ist es anwaltlich durchzusetzen.
Auch könntest du die Polizei holen und sie einfach aus dem Haus entfernen lassen.
Immerhin ist es ja Dein Haus, wo sie jetzt nichts mehr zu suchen hat.
Er kann sie jederzeit rauswerfen, wenn er den Mumm dazu hat!
...aber auch sowas von!!!!
Ich bin der Meinung, dass ich der Ehefrau im Trennungsjahr den Wohnraum noch zur Verfügung stellen muss, es sei denn, es wird gerichtlich entschieden, dass es unzumutbar ist....es ist auch nicht zu vergessen, dass hier noch zwei Kinder mit im Spiel sind.
Hast du schon Nutzungsentschädigung von ihr gefordert? Das ist die ortsübliche Miete für ein Objekt in dieser Lage und Größe. Die muss sie dir nämlich auf Aofforderung zahlen, du dafür die Grundsteuer etc. aber das tust du ja eh schon.
Wenn nicht sofort nachholen, da sie erst ab Forderung zahlen muss.
Damit holst du Geld rein und sie muss zahlen. Tut sie es nicht, läßt du deinen Anwalt aktiv werden.
Das mit dem Hin- und Herverkauf ist Blödsinn, bis das alles erledigt ist, bist du geschieden. Und wer soll es kaufen? Da fallen dann Notargebühren, Grunderwerbsteuer etc. an, dann noch einmal alles für dich?
Das wäre doch bekloppt, da freut sich nur der Notar und die Staatskasse.
Und du musst s. u. deine Ex ins Boot holen.
Fazit: Lass es, fordere Nutzungsentschädigung und teile ihr schon jetzt mit, dass sie innerhalb von 30 Tagen nach Scheidung aus dem Haus raus sein muss.
Nun, ein Gericht kann übe die Zuweisung der Ehelichen Wohnung entscheiden. Wenn Ihr z:b. Kinder hättet so könnte es sein das sie mit den Kindern bleiben darf obwohl es Deins ist. Aber son konstruktionen wie verkaufen und wieder zurückkaufen ,das wäre 1 rechtsmißbräulich und zweitens auch nicht möglich wegen der 10 Jahre Spekulationfrist bei Hausverkäufen. Der Käufer müsste es ja 10 Jahre halten bevor er es zurückverkaufen kann.
Wenn es mein Haus ist und es vor der Ehe gekauft wurde, kann das doch auch kein Richter anders entscheiden. Ich hörte davon schon aber habe nun viel gelesen, dass, vor allem der Kauf vor der Ehe mich davor schützt.
Ok Verkauf ist dann raus. Danke
@ Nordan
Ein Käufer könne noch am Tag des Erwerbs mit Zustimmung des Verkäufers weiterverkaufen; in jedem Falle, nachdem er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist!
Problematisch könnte die doppelt anfgallende Grunderwerbstuer werden.
Preis sind relativ frei gestaltbar - stichwort Spekulationsgewinn!
ja, aber es geht eben nur mit erheblichen Verlusten. Außerdem gehört ihm zwar das Haus aber was ist mit Wertsteigerung seit ehe Zugewinn? Aber das ist nur so ein Gedanke den ein Anwalt sicher klären kann.
zweitens auch nicht möglich wegen der 10 Jahre Spekulationfrist bei Hausverkäufen. Der Käufer müsste es ja 10 Jahre halten bevor er es zurückverkaufen kann.
Das ist falsch. Natürlich kann man ein Haus auch vor Ablauf der 10-Jahresfrist verkaufen. Hier wäre nur der Gewinn entsprechend zu versteuern.
Unabhängig davon gilt diese Spekulationsfrist auch gar nicht bei eigengenutzten Objekten.
Die Sache mit der Ehewohnung funktioniert hier auch nicht.
Das Haus wurde vor der Eheschließung gekauft und unterliegt nicht der Zugewinngemeinschaft.
ich gehe mal davon aus ,das er das ganze ja nur als Trick nutzen will um seine Frau los zu werden. Er hat bestimmt nicht die Absicht dabei fette Verluste zu machen. Und Versuche bei Scheidungen Vermögen verschwinden zu lassen zu verschleiern oder den Partner zu prellen sehen die Gerichte garnicht gerne.
geh zu deinem anwalt und besprich mit ihm was du machen kannst - statt viel geld zum fenster rauszuwerfen. es könnte ja auch noch sein, dass du im rahmen des zugewinnausgleiches den erlös den hauses mit deiner frau teilen musst.
Es gibt in dem Fall kein Zugewinn, weil das Haus vor der Ehe erworben wurde
darum schrieb ich ja "es könnte sein". nochmal: such dir einen guten scheidungsanwalt und besprich das mit dem.
Da irren Sei aber ganz geawltig! Der Zugewinn enstseht aus dem Wertzuwachs den Ihr vor der Ehe angeschafftes Haus wärend der Dauer der Ehe erfahren hat; es sei denn, Sie hätten bei der Eheschließung, in kluger Weise handelnd, den gegenseitigen Anspruch auf Zugewinnausgelich verinbart.
Sonst zahlen Sie!
Das Haus das gehört Ihnen unstrittig allein - vom Wertzuwachs allerdings nur die Hälfte; die andere Hälfte müssen Sie im Falle der Scheidung an Ihre Fau auszahlen.
Wenn das Haus jetzt mehr wert ist als zu Beginn der Ehe gibt es da sehr wohl einen Zugewinn.
Völliger Unsinn!!!