stehe alleine im Grundbuch wem gehört das haus?

9 Antworten

Das kommt darauf an, was vereinbart wurde, wie lange die Ehe bestand, seit wann das Haus Dir gehört (schon vor der Ehe?), etc.

Auf jeden Fall gilt - sofern nichts anderes vorher vereinbart - im Falle einer Scheidung die Zugewinngemeinschaft. Bedeutet: Mehrwert, Vermögen, welches während der Ehe erwirtschaftet wurde gehört beiden.

transkona 
Fragesteller
 18.04.2016, 15:28

Also ich habe das haus von meinen Eltern abgekauft mit einer grossen Halle da war sie nicht dabei und 2011 habe ich nebenan das Grundstück gekauft da war sie auch nicht dabei wem gehört das jetzt ich stehe alleine im Grundbuch und sie hat kein Cent für alles bezahlt

Gerneso  18.04.2016, 15:43
@transkona

Ob sie beim Kauf dabei war oder nicht spielt keine Rolle. Eine Rolle spielt, ob der Kauf schon in der Ehe stattgefunden hat oder ob dieser VOR Eheschliessung stattgefunden hat.

Natürlich gehört Dir das Haus, wenn Du alleine im Grundbuch stehst. Das bedeutet aber nicht, dass ihr nichts davon zusteht im Scheidungsfall.

Die Wertsteigerung des ehelichen Vermögens (Anschaffung eines Hauses, etc. während der Ehe) steht beiden Eheleuten im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen zu. Nennt sich Zugewinngemeinschaft. Anders wäre es, wenn ihr bei Eheschliessung Gütertrennung vereinbart hättet. Habt ihr das nicht, gilt die Zugewinngemeinschaft.

Ein Anwalt kann Dir sagen, was ihr im Scheidungsfall zustehen würde.

Du stehst allein im Grundbuch und kannst nachweisen, dass du alleine tilgst....dann gehört es auch dir'

transkona 
Fragesteller
 18.04.2016, 15:31

Ja ist gemeinsames Konto aber ich kann nachweisen das nur ich Einkommen erbringen und es davon bezahlt wird

wfwbinder  18.04.2016, 15:38
@transkona

   Ja ist gemeinsames Konto aber ich kann nachweisen das nur ich Einkommen erbringen und es davon bezahlt wird

Wenn Nur Du Einkommen erzielt hast, dann war/ist das das Familieneinkommen. Dafür hat sie ja vermutlich den Haushalt geführt.

MonikaDodo  18.04.2016, 15:35

Im Zugewinnausgleich wird das Haus mit eingerechnet. Du musst also eine bestimmte Summe X an deine Frau zahlen.

Das Haus und das Grundstück gehört natürlich Dir allein.

Aber es findet ein Zugewinnausgleich statt. Du schreibst etwas von einer großen Halle. Gehört die zu einem Betrieb von Dir? Oder ist sie verpachtet?

Es wird verglichen, Dein Anfangsvermögen und Dein Endvermögen(einschl. Halle und Grundstücken). Dann ihr Anfangs- und Endvermögen.

Die Zugewinne werden miteinander verglichen. Solltest Du einen höheren Zugewinn haben als Deine Noch-Ehefrau, musst Du ihr die Hälfte dieses Unterschieds zahlen. Das nennt sich Zugewinnausgleich.

Aber das ist eine Sache der Scheidungsfolgesachen. Da spielen auch Dinge wie Rentenansprüche und andere Vorsorgemaßnahmen rein.

transkona 
Fragesteller
 18.04.2016, 15:39

Nein die hat meinem Vater gehört er hat sie mir verkauft wird nicht verpachtet da hat mein Vater lebenslanges nutzrecht ich habe aber mit im Streit und betrete sie nicht mehr

transkona 
Fragesteller
 18.04.2016, 15:42

ich habe kein Vermögen mehr ich habe nur die halle und das haus und nochmal ein Haus Geld habe ich sozusagen 0 die Schulden tilge ich Grad von meinem Chef er leiht mir monatlich Geld was ich im später mal zurück zahle er würde mir auch die 150t leihen aufeinmal aber Geld habe ich keins und ich verdiene auch wenig weil ich sehr eingeschränkt bin und nur 60std arbeiten kann aber er hilft mir mein Chef

transkona 
Fragesteller
 18.04.2016, 15:44

aber was ich noch sagen wollte ich kann ihr eh nie was bezahlen kann gerade das haus so bezahlen und sonst nix

wfwbinder  18.04.2016, 15:49
@transkona

Also, wenn ich das richtig verstehe ist der Wert der Grundstücke und der Hallen für den Zugewinnausgleich schon mal um das Nutzungsrecht Deines Vaters zu mindern. Das senkt den Wert erheblich. Ausserdem sind die Schulden abzuziehen, die Du bei Deinem Chef hast, das vermindert den Wert Deines Vermögens weiter. Das zu errechnen obliegt Deinem Anwalt aber Du musst das alles aufführen. Die Schulden die Du bei der Bank abträgst, zählen natürlich auch.

Rechtlich gesehen ist das Haus nur eine Art Zubehör zum Grundstück. An dem haus alleine ist gar kein Eigentum möglich. Derjenige, der Grundstückseigentümer ist, ist deshalb automatisch auch immer Eigentümer aller Gebäude darauf. 

transkona 
Fragesteller
 18.04.2016, 15:34

ich bin Eigentümer vom Grundstück also stehe drin ich habe von meinen Eltern das haus gekauft und so eine grosse halle (darin hat mein Vater lebenslanges nutzrecht) und dann nebenan 2011 Grundstück nochmal mit haus nirgends steht sie im Grundbuch bloß bei der Bank schulden (kredite) steht sie mir drin

Gerneso  18.04.2016, 15:40
@transkona

Ob sie beim Kauf dabei war oder nicht spielt keine Rolle. Eine Rolle spielt, ob der Kauf schon in der Ehe stattgefunden hat oder ob dieser VOR Eheschliessung stattgefunden hat.

Natürlich gehört Dir das Haus, wenn Du alleine im Grundbuch stehst. Das bedeutet aber nicht, dass ihr nichts davon zusteht im Scheidungsfall.

Die Wertsteigerung des ehelichen Vermögens (Anschaffung eines Hauses, etc. während der Ehe) steht beiden Eheleuten im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen zu. Nennt sich Zugewinngemeinschaft. Anders wäre es, wenn ihr bei Eheschliessung Gütertrennung vereinbart hättet. Habt ihr das nicht, gilt die Zugewinngemeinschaft.

Ein Anwalt kann Dir sagen, was ihr im Scheidungsfall zustehen würde.

Es Ihr alleiniges Eigentum. im Falle der Scheidung steht ihr ein Zugewinnausgleichsanspruch zu, der sich vom Wert zum Zeitpunkt des Ehebeginns bzw. der Anschaffung während der Ehe bis zum Tag der Auseinandersetzung der Güter bestimmt. Von dieser Differenz müssen Sie die Hälfte als Zugewinnausgelich an Ihre Frau zahlen; Sie behalten aber das haus alleine.