Muss mein Vermieter den Austausch des Laminat-Fussboden zahlen?

12 Antworten

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sieht nicht mehr so schön aus

Das ist der Punkt. Der Vermieter hat zwar auch eine bedeutende Pflicht übernommen:

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. (§535 BGB)

Aber ein "nicht mehr so schöner" Fußbodenbelag beeinträchtigt nicht den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Das bedeutet, wenn Dir der Boden nicht mehr gefällt, da Du ihn 9 Jahre lang fleißig abgewohnt hast, aber der Boden ansonsten nicht beschädigt ist, liegt es letztlich an Dir, die Sache so schön zu machen, wie es Dir gefällt. Im Endeffekt bedeutet das, dass Du selbst nach Einverständnis der Vermieters einen neuen Fußboden verlegen (lassen) kannst. Natürlich auf Deine Kosten.

Im Allgemeinen geht man von einer Haltbarkeit von 10 Jahren aus. Das bedeutet aber nicht, dass deswegen ein Vermieter alle 10 Jahre einen neuen Boden verlegen muss. Wenn der vorhandene in Ordnung ist, auch wenn er nicht mehr so schön ist, muss er als Vermieter nichts machen.

Die 10 Jahre werden dann heran gezogen, wenn der Boden beschädigt ist, ausgetauscht werden muss und die Versicherung den Zeitwert ermitteln will.

Es hat jedoch keinen Sinn, einen Versicherungsschaden zu erzeugen, denn Vorsatz ist nicht versichert.

Wenn Du Vermieter wärst, wärst Du bereit ihn von Dir aus zu bezahlen wenn ihn der Vermieter abgenutzt hat ? 

Warum sollte er müssen? Gibt es vertragliche Vereinbarung darüber ?

Spontan würde ich sagen derjenige, der etwas kaputtgemacht hat, sollte es bitte ersetzen .

Dort wurde bei meinem Einzug ein neuer Laminat-Fussboden verlegt. In den fast 9 Jahren wurde er strapaziert und sieht nicht mehr so schön aus. Nun möchte ich den Laminat-Fussboden austauschen. Muss der Vermieter die Kosten für einen neuen Laminat-Fussboden übernehmen?

Austauschen muss er ihn nicht.

Bei Laminat geht von einer Lebensdauer von 10 Jahren aus.

LG

johnnymcmuff

nein muss er nicht.

Man merkt leider wieder: Einige schreiben ohne auch nur einen Hauch von Ahnung zu haben...

§ 538 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

Wie der Paragraf schon besagt, normale Abnutzungen muss der Vermieter hinnehmen und darf dafür NICHT den Mieter in Haftung nehmen. Es ist also Aufgabe des Vermieters neuen Bodenbelag zu verlegen. Allerdings gibt es Urteile, wonach Laminat schon 10 Jahre halten sollte. Ich hoffe mal, du bist pfleglich mit dem Laminat umgegangen. Es hört sich so an, als ob der Laminat nach 8 Jahren so aussieht, also wär da ein Panzer rübergefahren.


Huflattich  18.05.2016, 10:01

In diesem Fall ist ein neu verlegtes Laminat durch den Mieter abgenutzt worden, ob dies -  Zitat "im vertragsgemäßen" Umfang war/ist - muss wohl (befürchte ich) mit einem unabhängigem Gutachter vor Gericht geklärt werden.....  

Jewi14  18.05.2016, 10:19
@Huflattich

Das ist durchaus möglich. Wobei "nicht mehr so schön" in der Fragestellung auch ein sehr dehnbarer Begriff ist.