Muss ich den Vermieter informieren wenn ich den Fussboden erneuern möchte?

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Wenn das derzeitige Laminat derart abgenutzt ist, dass es nicht mehr dem vertragsgemäßen Zustand entspricht, solltest du dem Vermieter als Mangel anzeigen und ihn auffordern (kannst ihn auch bitten) den Belag zu erneuern.

Bei minderwertigem Laminat kann man durchaus davon ausgehen, dass es nach 7 Jahren (oder länger) erneuerungsbedürftig ist, da verschlissen. Es gilt ja der Grundsatz, dass bei durch normalem Gebrauch eingetretene Abnutzung bzw. Verschlechterung  dieser  durch die Miete abgedeckt ist. Du hättest deshalb tatsächlich Anspruch auf Erneuerung. Wenn er meint, du solltest dich an den Kosten beteiligen, gälte der Grundsatz NEU für ALT. Dein Anteil wäre der aktuelle Zeitwert und der läge bei max. 5 bis 10% des Anschaffungspreises. Zunächst kannst du davon ausgehen, dass der derzeitige Zustand mangelhaft ist und ein Anspruch auf Beseitigung dieses Mangels besteht. Deshalb könntest du eine Frist von einem Monat zur Abstellung setzen und bei Verzug eine Firma beauftragen und deren Kosten ab nächstem Monat von der Miete absetzen. Genau kann natürlich nur vor Ort eine Einschätzung erfolgen entspr. dem tatsächlichen Zustand.

Ja, der Vermieter muss über neue Fussböden informiert werden und die Erlaubnis erteilen. Ich würde dabei gleich über die Kostenübernahme verhandeln. Mein Mann hat sich vor ein paar Jahren auf 50/50 für das Material mit dem Vermieter geeinigt. Die Arbeit haben wir selbst gemacht.
Viel Erfolg!

Muss ich den Vermieter informieren wenn ich den Laminatboden austausche?

Muss man unbedingt.

Vielleicht ist es aufgrund des schlechten Materials notwendig, dass der Bodenbelag erneuert werden muss, dann wäre es Vermietersache.

Also erst mal den Mangel per Einwurfeinschreiben dem Vermieter melden und ihn auffordern den Mangel zu beheben, sich das mal anzuschauen.

Falls er dann auch einsieht, das ein neuer Belag fällig ist, könnte man ihm eine Kostenbeteiligung anbieten, wenn man den Belag aussuchen darf.

MfG

Johnny

Auf jeden Fall den Vermieter informieren!

Der Laminatboden gehört zur Mietsache. Der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen Gebrauch verantwortlich, wenn er dir die Wohnung mit Laminatboden vermietet hat.

Du musst widerum die Wohnung in dem Zustand zurück geben in dem du sie angemietet hast.

Der Vermieter könnte also verlangen, dass bei Auszug ein Laminatbden vorhanden ist. Unter Umständen musst du dann vor dem Auszug einen neuen Laminatboden verlegen.

Am besten alsovorher mit dem Vermiieter dein Vorhaben beschrechen und schriftlich festhalten, dass der Vermieter einverstanden ist und kein Laminat bei Auszug verlangt.

Da der Vermieter für einen ordentlichen Boden zuständig ist, beteiligt er sich eventuell auch an den Kosten, falls dein Boden etwas teurer sein sollte.

Du musst den Vermieter nicht nur informieren, sondern ihn vorab um Erlaubnis bitten.