Schadenersatz am Laminat durch defekte gelieferte Couch
Bei einem großen Versandunternehmen wurde eine Couch bestellt, diese war defekt und hat einen tiefen langgezogenen Schaden am hochwertigen glänzenden Laminatboden verursacht. Ein Servicemitarbeiter des Versandunternehmens hat die Couch vor Ort repariert. Den Schaden am Laminat musste ich separat einreichen (Schadenregulierung).
Laut einer Fußboden-Fachfirma ist für die Behebung des Schaden 250 Euro veranschlagt (Fahrtkosten, Reparatur durch Austausch der betroffenen Laminatstelle). Der vom Versandunternehmen geforderte Kostenvoranschlag wurde vom Versandunternehmen abgelehnt.
Begründung am Telefon:
"Es wird nur der Schaden direkt am Laminatstück bezahlt und nicht der Ab- und Anbau der angrenzen Laminatstücke um das defekte Stück auszutauschen. Dafür könne man ja schließlich nichts dafür. Außerdem könne ich ja schließlich auch mit einem Lackstift drüber gehen um den Schaden zu beseitigen."
Der Versandhändler muss noch nichtmal das Laminatstück bezahlen, weil ich davon noch ein paar neue Stücke im Keller habe. Man wolle von den 250 Euro nun 100 Euro übernehmen.
Hat das Versandunternehmen Recht?
2 Antworten
die Firma muss für Schäden die sie oder einer ihrer Mitarbeiter verursacht aufkommen. Und zwar so, dass der alte Zustand wieder hergestellt ist. was irgendeine Frau am Telefon sagt, ist sowas von egal. Die haben sie nur als "Testballon" voraus geschickt nach dem Motto "vielleicht klappt das ja". Die Firma hat den Schaden und die Schuld anerkannt. Das ist ausschlaggebend für dich. Also schreibe einen Brief (Einschreibe, Rückschein), beruf dich auf das Angebot der Telefondame und widerspreche dem.
Ein Servicemitarbeiter des Versandunternehmens hat die Couch vor Ort repariert.
Hallo Sodack, damit hat die Lieferfirma den Schaden durch die Couch anerkannt. Wie und in welcher Weise der Fehler am Laminat beseitigt wird, wäre nicht relevant - Hauptsache, der Boden wird wieder so hergestellt, wie er vor der Beschädigung war: gegen Wassereindringen geschützt.
Schreib das Versandunternehmen (Einschreiben Einwurf) an und lass Dir die Begründung der Ablehnung schriftlich geben, denn nur so haste was "in der Hand". Nur die Ansage irgendeiner (unbedeutender) Angestellten besagt zunächst garnichts.
Es muss denen einleuchten, daß An- und Abfahrt sowie Reparaturaufwand bezahlt werden müssen - und dazu gehört auch das Laminat!
Rechtslage: „Ein Unternehmer haftet nach § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gegenüber dem Kunden auch für Schäden, die von seinen Mitarbeitern oder anderen von ihm beauftragten Personen bei der Ausführung des Auftrags verursacht werden. Mehr lesen.