Mietwohnung: Erneuerung Fußboden - Fristen unklar

4 Antworten

Hallo man liest ja immer wieder der Vermieter müsste alle x Jahre irgendwelche Böden renovieren oder ersetzen,

Da hast Du etwas flaches gelesen.

Solange keine Verletzungsgefahr besteht, muss der Vermietr gar nichts machen.

Nun nervt mich die Farbe des Bodens (billige Linoleum) und ich überlege mir Laminat zu legen.

Interessiert den Vermieter bestimmt nicht und wenn Sie Pech haben, kann der Vermieter verlangen, dass Sie bei Auszug das Laminat wieder entfernen;er wäre blöd , wenn er das verlangen würde.

Kann ich hier Ansprüche erheben und auf Erneuerung pochen auch wenn ich noch ein neuer Mieter bin?

NEIN.

Allein die missliebige Farbe begründet keinen Anspruch auf Erneuerung. Erst wenn der jetzige Belag so schadhaft oder/und verfärbt ist, dass er alsmasngelhaft bezeichnet werden kann, könn ntest du Ansprüche geltend machen. Derzeit hättest du die Möglichkeit einvernehmlich mit dem Vermieter auf deine, seine oder gemeinsame Kosten das Laminat einzubringen.

Nein, du kannst keine Ansprüche gegen den Vermieter erheben. Du hast die Wohnung so gemietet mit diesem Fußboden - das ist das eine. Gesetzliche Renovierungspflichten für den Vermieter gibt es auch nicht. Willst du also was ändern, dann musst du das selbst finanzieren und bei Auszug den jetzigen Zustand wieder herstellen.

Das hättest Du VOR Abschluss des Mietvertrages machen müssen.