Muss man sich das als Mieter gefallen lassen?

8 Antworten

seinen großen Transporter vor ihr Fenster, sodass überhaupt kein Licht mehr durchscheinen kann,

Das hat er wohl früher auch schon gemacht. Ist nun mal der Stellplatz für den Transporter. In so einem Fall macht man im betroffenen Raum eben das Licht an.

Dann hat er einen Galgen (womit man sich aufhängt) an den Baum gehängt der genau vor ihrer Terasse wächst.

Na und?

Fühlt man sich jedoch bedroht, könnte man ihn bei der Polizei wegen Bedrohung anzeigen. Besser aber, ihn mal fragen, was er damit eigentlich bezweckt. Vielleicht hat er nur seinen eigenen Suizid vorbereitet, damit er ihn auch ausführen kann, wenn es ihn dazu drängt.

Und das hört er immer so laut schreckliche Techno Musik, dass das ganze Haus wackelt.

Lärmprotokoll, also Zeitpunkt und Dauer jeweils protokollieren und nach einem Monat oder, wenn es oft vorkommt, nach zwei Wochen dem Vermieter einen Brief zustellen, wo drin steht, dass sie durch den Lärm belästigt wird und dass sie, wenn er es nicht abstellt, die Miete entsprechend kürzen wird. (Mietkürzung wird dann so berechnet, dass man jeweils für die Dauer einer solchen Beeinträchtigung die Miete zu 100 % kürzt, weil man in dieser Zeit die Miete nicht nutzen kann. Zum Beispiel: 1x tgl 1 Stunde laut Techno hören = 30 Std. pro Monat = ca. 5 % Mietminderung.

und ihrer Markise sind auch schon Brandlöcher drin

Wenn die Mutter beweisen kann, dass die Brandlöcher durch Zigarettenkippen oder -glut des Vermieters kommt, kann sie ihn dafür haftbar machen, also Schadensersatz verlangen.

Die Behauptung mit der Küche kann leicht widerlegt werden. Die Mutter hat bei einer so teuren Küche bestimmt eine umfangreiche Rechnung, in der alles detailliert aufgelistet ist. Immerhin beansprucht sie auch noch Gewährleistung und Garantie. Damit hat sie doch alle Beweise in der Hand und kann den Vermieter reden lassen.

Vorschlag für die weitere Vorgehensweise: Die Mutter sucht sich eine neue Wohnung, in die die vorhandene Küche weitgehend gut hineinpasst und zieht dann wieder um. Mit diesem Vermieter wird es nie mehr was.

Was mich wundert: Du schreibst die ganze Zeit von der Mutter, aber was ist mit dem Vater? Hat der gar nichts zu melden?

Gefallen lassen muss man sich das nichts, egal ob privat vermietet oder nicht. Ich denke am besten wäre es, wenn deine Mutter sich an die Verbraucherzentrale oder den Mieterschutzbund (hier muss man Mitglied sein, aber Recht geringer Jahresbeitrag) wendet. Dort kann sie sich fachkundig beraten lassen was ihre Rechte sind und wie sie diese am besten durchsetzt. Sie sollte auf jeden Fall Fotos der Markise machen etc.
Der einzigen Punkte wo sich leider nichts ändern lässt, sind das parken und der Baum. Solange sein Transporter dort ordnungsgemäß geparkt ist darf er das und wenn der Baum auf seinem Grundstück steht (außer der Garten gehört zur Wohnung deiner Mutter) kann er da auch tun was er möchte.

Wenn im Mietvertrag keine Küche vermerkt ist und es sonst auch keine Dokumente gibt, die so etwas aussagen, dann kann der Vermieter nichts machen. Die Küche ist Euer Eigentum und muss ganz sicher NICHT in der Wohnung bleiben, wenn ihr auszieht.

Gegen die restlichen Sachen kann man vielfach ebenfalls vorgehen. Ich bin kein Anwalt, deswegen möchte ich nichts Falsches erzählen.

Allerdings würde ich mir überlegen, ob ich auf diesen ganzen Zirkus mit dem Vermieter noch weiterhin Lust habe oder doch lieber eine neue Wohnung suche.

Grüße, ------>

Der Vermieter darf in der Regel parken, wo er will, und in seine Bäume hängen, was er will. Rauchen darf er auch.

Ob man sich das gefallen lassen will oder nicht: der Vermieter dürfte hier definitiv in der stärkeren Position sein. Da hilft nur, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen.

das darf der vermieter natürlich nicht. Da solltest du mit dem Mieterschutzbund mal sprechen oder deine Mama. Aber  es ist doch offensichtlich dass der Vermieter deine Mama rausekeln möchte. Ich persönlich würde freiwillig ausziehen , alles andere wäre ein langer Prozess.

bwhoch2  21.02.2017, 13:44

Er hätte es doch gar nicht nötig, sie raus zu ekeln. Zumindest, wenn die Mutter die einzie Mieterin im Haus ist. Da gibt es den §573a, den er jeder Zeit nutzen könnte. Deshalb: Ans rausekeln glaube ich hier nicht.