darf ich mit entscheiden wer in die wg einzieht?

4 Antworten

Ein Drittel Bad ist nicht zu mieten, nur die Nutzung des Bades ist neben dem Mietvertrag für das Zimmer möglich. Der Mietvertrag ist in diesen Klauseln unwirksam und muss geändert werden.

Der Mieter mit Einzelmietvertrag für eine Zimmer kann nur in Vollmacht des Vermieters ein freies Zimmer vermieten. Du hast dabei kein Mitspracherecht.

Ich habe einen unbefristeten mietvertrag über eine wohnung !jeder hat einen eigenen vertrag wir sind eine wg!

Ja was denn nun? Du einen Vertrag über eine komplette Wohnung oder jeder einen eigenen Vertrag über ein Zimmer in der Wohnung?

Wenn jeder einen Vertrag über ein Zimmer mit dem Vermieter, hat eigentlich keiner von Euch ein Mitspracherecht wer neuer Mieter des leer stehenden Zimmers wird. Das entscheidet allein der Vermieter.

Den Begriff WG gibt es im deutschen Mietrecht nicht.

1 x fragen hätte übrigens genügt

http://www.gutefrage.net/frage/habe-ich-ein-recht-mit-zu-entscheiden-wer-in-die-wg-einzieht

meine mitbewohnerin hat das leerstehende zimmer ohne mein wissen und ohne jegliche absprache einfach wieder vermietet.

sie durfte das in absprache mit dem vermieter,allerdings seid ihr keine wg,sondern 3 mieter,die sich die sozialräume teilen.

Auf alle Fälle muss der Vermieter das Ok dafür geben, deine Mitbewohnerin kann nicht einfach weitervermieten.