Darf der Vermieter (Eltern) ohne Zustimmung in die Wohnung (Eigentum der Eltern)?

17 Antworten

Ihr seid reguläre Mieter auch ohne schriftlichen Mietvertrag und das unbefristet. Ihr habt als derzeitige Besitzer das Hausrecht. Nur ihr entscheidet, wer wann und warum die Wohnung betreten darf. Schreibt also den Schwiegereltern (per Einwurfeinschreiben!), dass ihr künftig ihr bisheriges Verhalten nicht mehr dulden  und deshalb auch den Schließzylinder der Wohnungseingangstür wechseln werdet. Damit sind sie darauf eingestellt, dass sie bei ihren nächsten gelegentlichen Besuchen sich um eine andere Unterkunft (Hotel etc.) suchen müssen. Ein Kündigungsgrund wäre damit natürlich nicht gegeben.

Ach herje,

also ihr seit die Mieter und habt damit auch Rechte. Die haben keinen Anspruch in der Wohnung zu leben, diese zu nutzen oder irgendwas.

Ist es im Mietvertrag geregelt, dann dürfen sie es. Aber ich denke nicht, dass jemanden so etwas unterschreiben würde.

Vermieter dürfen in der Regel nach Ankündigung rein, aber eigentlich nur, um ihr Mietobjekt zu prüfen oder ohne Ankündigung bei Gefahr in Verzug, zB. Brand.

Also ich bin kein Mietexperte, aber ich würde mal sagen, wenn ihr es ihnen verweigert, werden die euch Ärger machen. Erlaubt ihr es weiterhin, ist das für mich keine Wohnsituation die man dulden sollten.

Packt die Sachen und zieht aus, das würde ich tun.

Den Zeitpunkt der Klärung habt ihr eindeutig verpasst.

Um jeden Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich mir eine andere Wohnung suchen. Ich käme mit Sicherheit mit deren Verhalten nicht klar.

Bei fremden Mietern könnten sie das auch nicht machen.

Wenn ein richtiger Mietvertrag besteht, darf der Vermieter (dass es die Eltern sind ist nicht relevant) nicht einfach die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters betreten oder sogar übernachten.

Ich kann dir aber leider nicht direkt den richtigen Gesetzestext liefern.

Ihr seid offizielle Mieter, damit bestimmt Ihr alleine wer sich, wann und wie lange, in Eurer Wohnung aufhält. Ihr seid keine Unter- sondern Hauptmieter.