Küche vom Vermieter übernommen. Muss ich defekte Geräte erstatten?

3 Antworten

Ich habe selber eine Wohnung mit Einbauküche vermietet. Die Küche gehört mir als Vermieterin, nicht dem Mieter. Daher muss ich für defekte Elektrogeräte Ersatz besorgen. Für Schäden an der Küche selber tritt der Mieter mit seiner Haftpflichtversicherung ein. Aber auch da würde ich unterscheiden, ob das mutwillig herbei geführt wurde oder ob es Verschleiß ist. Verschleiß wäre wieder mein Part. So sehe ich das. Ob das in Ordnung ist, weiß ich nicht. Ich mache das aus dem Bauch heraus.

Vor der Vermietung habe ich noch einen neuen Herd einbauen lassen und den Wasserhahn erneuert. Die Küche ist qualitativ hochwertig und daher auch nach 15 Jahren noch tip top. Einen extra Beitrag zahlt mein Mieter nicht.

Wenn es elektrische Fehler sind, der Eigentümer, sofern im Mietvertrag nichts anderes festgelegt wurde. Allerdings sollte da drin stehen, sinngemäss, dass die Elektrogeräte der Küche in der Mietsache inbegriffen sind.

Meistens geht das gut, aber bereite dich immer auf das schlimmste vor.

Mache Folgendes:

Fotografiere die Küche ganz genau, auch die Kratzer, Dellen, abgestoßene Ecken etc. Probiere alle Geräte aus, mindestens eine Stunde lang. Schaue dir den Ofen von innen an: stark verkrustet, oder sauber? Absaughaube: saubere Filter oder verklebte alte?

Dann schreibe ein Übergabeprotokoll. Schicke das Übergabeprotokoll, samt den Bildern an die Vermieter(in), und bitte ihr um eine Bestätigung.

Wenn die Küche im Mietvertrag mit angegeben ist, muss der Vermieter dafür sorgen, dass die Geräte funktionieren, sie bei Mängel reparieren oder ersetzen lassen.

Ist sie nicht Gegenstand vom Mietvertrag, muss der Mieter seine Geräte ersetzen, wenn sie mal nicht mehr gehen.