Muss man sich bei Ruhestörung ausweisen?
Wenn die Nachbarn die Polizei wegen einer lauten Party rufen, wollen diese ja meist den Gastgeber sprechen. Muss sich dieser dann ausweisen dass er wikrlich der Gastgeber ist oder verlassen die sich einfach drauf dass er es ist?
5 Antworten
Sie können eine allgemeine Personenkontrolle machen, wollen Name, Adresse ... wissen, was man dann sagt. Eine Ausweispflicht besteht nicht.
Derjenige, der die Tür öffnet könnte sagen, dass er allein in der Wohnung ist. So müssen andere Partygäste nichts sagen.
In die Wohnung darf die Polizei nicht, wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Wenn die Nachbarn die Polizei wegen einer lauten Party rufen, wollen diese ja meist den Gastgeber sprechen.
Richtig.
Das machen die, weil sie den Störer, also den Verantwortlichen für die Störung feststellen müssen.
Aus zwei Gründen:
1.) Jede Maßnahme wird protokolliert, was die Pozelanten so gemacht haben. Darin wird jede Maßnahme aufgeführt, die getroffen wurde, wo sie getroffen wurde, warum das so geschehen ist und gegen wen.
2.) Wnen der Nachbar nachträglich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige stellt, wegn Ruchestörung ein Bußgeld festgelegt werden wird duch die Ortspolizeibehörde, muss der Verursacher bekannt sein.
Muss sich dieser dann ausweisen dass er wirklich der Gastgeber ist
Seine Personalien werden festgestellt. Mit Ausweis ist es einfacher, ohne jedoch geht das auch, dann wird der Name mit dem Adressverzeichnis abgeglichen. Stimmt das alles überein, glaubt man das mal.
Wenn die Polizei es fordert, musst du immer deine Personalien angeben und wenn denen das nicht sicher genug ist, können die auch auf einen Ausweis bestehen.
Die Polizei ist sogar berechtigt alle Partygäste aufzufordern sich auszuweisen.
Beim ersten Mal schon. Aber mit der Zeit kennt man sich 😁