Ruhestörung: ab wann kann ich die Polizei rufen?

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

ab 22 uhr ist ruhezeit

fraupaula 
Beitragsersteller
 17.07.2010, 19:58

also wenn um eins noch leute draußen sitzen, laut reden und evtl. singen, dann kann ich die polizei rufen?

reggaewomen  17.07.2010, 19:59
@fraupaula

aber sicher kannst du das tun!

fraupaula 
Beitragsersteller
 17.07.2010, 20:02
@reggaewomen

danke :-)

Da ich selber Inhaber einer Gaststätte bin (in Deutschland) und mein netter Nachbar sich mehrmals bei den Gesetzeshütern diesbezüglich über mich beschwert hat, weiß ich, dass man ab 22 Uhr Zimmerlautstärke haben muss. Aber auch wenn die Polizei vor meiner Tür steht; mehr als eine Verwarnung habe ich nie bekommen. Außerdem kann man als Veranstallter bzw Gastronom bei Partys die Polizei und das Ordungsamt vorher informieren wenns mal etwas lauter werden sollte. Natürlich sollte man dabei vorher auch die Nachbarn informieren. Solltest du dich nachts gestört fühlen ruf am besten vorher im Hotel direkt an und wenn das nicht hilft dann die Polizei. Wenn es dann nicht klappt na dann Gute Nacht!

Sobald du dich in deiner Ruhe gestört fühlst.

Lass dir bloß nichts gefallen.

Die Krawallmacher würden sich bestimmt auch über dich beschweren, wenn sie wegen dir nicht in Ruhe in Ihrem Hotelzimmer sein könnten.

Wenn du dich nicht beschwerst - woher sollen sie dann wissen, dass sie zu laut sind.

Außerdem - wenn die Polizei vor der Tür steht, dann hat das schon eine gewaltige Wirkung - glaub mir.

Also - ab ans Telefon..

fraupaula 
Beitragsersteller
 17.07.2010, 19:59

ich versteh ja, dass man mal am wochenende bei tollem wetter draußen sitze, aber dienstag nacht um eins oder zwei würde ich gerne schlafen ;-)

Pseudoprofi  17.07.2010, 20:20
@fraupaula

RUF DIE POLIZEI AN !

Die sorgt als Exekutive für die Einhaltung der Gesetze.

Ich denke, da kannst du dich am besten beim Gewerbe -Aufsichtsamt informieren. Denke das es nich länger als 21 oder 22 Uhr gehen darf.

Die Polizei kann man immer rufen. Fraglich ist, wie die darauf reagieren.

In Östereich ist zu bedenken, dass da von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Ruhezeiten festgelegt sind: Wien z.B. hat ab 22 Uhr, andere Bundesländer früher, sogar bereits ab 19 Uhr. Andere später. Und das kann auch von Ort zu Ort unterscheidlich sein. Auch Wochenende ist unterschiedlich.

Oft wird das Ganze als "ortsüblich" bedingt bezeichnet. Polizei, oder auch Gerichte haben auch schon entschieden: "Wenn Ihnen die Nachbarschaft nicht gefällt weil da z.B. Konzerte stattfinden, müssen Sie eben umziehen" Argument: Das öffentliche Interesse der Mehrheit, oder der Öffentlichkeit, steht dann eben über dem einer Einzelperson.

Es gab auch schon Fälle wo Nachbarn Veranstaltungen störten, weil sie ihnen zu laut waren, zu Schadensersatz verdonnert wurden.
Also am besten immer abwägen und gegebenenfalls eine gütliche Einigung erziehlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung