Lottogewinn für Wohngeldempfänger?

4 Antworten

sicher kann er das verschenken

warum sollte er das nicht können?

evtl. nur, wenn er nicht hinterher schon wieder Wohngeld haben mag.

@Ranzino

ich weiß nicht, wie das beim wohngeld ist

ob überhaupt das vermögen zählt oder nur einkommen

@Ranzino

Mein Verdacht: Das Wohngeld kann evtl. sogar weiterlaufen. Vgl. den ersten Absatz von isomatte ...

Ein Lottogewinn ist beim Wohngeld kein zu berücksichtigendes Einkommen und man darf bei Wohngeld für sich alleine schon 60.000 € an Vermögen besitzen, für einen Partner z.B. kämen weitere 30.000 € dazu.

Es wäre dann also kein Problem Geld zu verschenken, zumindest solange nicht, solange man innerhalb von 10 Jahren nach dem Gewinn bzw.der Schenkung nicht selber andere Sozialleistungen wie ALG - 2 ( Hartz - lV ) nach dem SGB - ll vom Jobcenter oder dann nach dem SGB - Xll vom Sozialamt in Anspruch nehmen müsste.

Denn wenn die Schenkung innerhalb von 10 Jahren erfolgen würde und man würde dann selber bedürftig, dann könnte z.B. das Sozialamt fordern die Schenkung wieder rückgängig zu machen.

Und rückgängig machen geht nur, wenn das Geld noch nicht ausgegeben ist ... falls doch, Pech für den früheren Gewinner?

@Regina3

Dann wird es wohl bei Bedürftigkeit nur Leistungen vorläufig in Form eines zinslosen Darlehens geben und die Forderung geht ans Sozialamt über, die werden sich dann ganz sicher bemühen ihre Vorleistung für den Bedürftigen von den früheren Beschenkten wieder zu bekommen.

Warum sollte ein Wohngeld ihm das verbieten?

Der Bescheid läuft meist ein Jahr, und welche Änderungen im Bewilligungszeitraum dem Rathaus mitzuteilen sind, steht im Bescheid.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

klar geht das, er ist aber ab dem Gewinn kein Wohngeldempfänger mehr!

Grüße aus Leipzig

... glaube eher, was isomatte schreibt - mit den 60.000 Euro und so ...

@Regina3

Das ist offenbar wirklich richtig und die Zahlen stimmen auch - siehe HIER