Zu spät zum Arbeitsamt...welche Strafe?

8 Antworten

Wenn es um ALG - 1 geht und du dich nicht rechtzeitig vorher Arbeit suchend gemeldet hast, wirst du in der Regel eine Sperrzeit von 1 Woche bekommen, diese Sperrzeiten regelt § 159 SGB - lll, kannst du dir aus dem Internet suchen und nachlesen.

Ein größeres Problem solltest du mit deiner KK - haben, wenn du nicht die Möglichkeit einer Familienversicherung hattest, dann kommt auf dich eine höhere Nachzahlung von KK - Beiträgen zu.

Deinen ALG - 1 Anspruch machst du erst ab deiner persönlichen Arbeitslosmeldung geltend, um darauf überhaupt Anspruch zu haben, musst du unter anderem ab der persönlichen Meldung innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr eine Versicherungspflicht nachweisen, es müssen also in dieser Zeit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.

Du wirst eine Sperre bekommen und in der Zeit kein Arbeitslosengeld bekommen

Wüsste nicht warum du eine Strafe bekommen solltest, wenn du keine Leistungen bezogen hast.

Die werden sich nur wundern, von was du bisher gelebt hast ....

Eine Strafe bekommt man nicht. Wenn du allerdings ALG 1 beziehen möchtest wird ALG I ab der bewilligung für eine Woche gesperrt wegen der verspäteten Meldung.

Gar keine Strafe. Keiner MUSS sich arbeitslos melden. Man bekommt dann keine Bezüge und gut ist. Wenn du also anderweitig gut leben kannst "irgendwer" deinen Unterhalt zahlt ist (fast) alles gut. Jedenfalls für den Moment. Fragt sich nur noch wie das mit der Krankenversicherung ist. Die nämlich MUSST du haben. Da wird einiges auf dich zukommen falls nicht (nachzahlungen). Und vergiss nicht: Wer nicht arbeitet bzw beim Amt gemeldet ist der wird auch nicht in der Rentenkasse geführt. bekommt also später mal kein Geld. (Rente)