Muss man in einer Ehe für die Schulden vom Ehepartner aufkommen?

10 Antworten

Jeder Eheparter haftet nur für seine eigenen Schulden! Wenn der Ehemann seine Gläubiger nicht bezahlen kann, dann haben diese kein Recht, z.b. die gemeinsam bewohnte Eigentumswohnung der Ehefrau zwangszuversteigern.

Eine Ausnahme gibt es: wenn ein Ehevertrag geschlossen wurde, in dem die sog. Gütergemeinschaft vereinbart wurde. gerade weil man in einer Gütergemeinschaft für die Schulden des Ehepartners haftet, wird dieser Güterstand heutzutage allerdings kaum noch vereinbart. Die meisten Paare leben stattdessen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung. Sie behalten ihr Eigentum für sich, aber auch ihre Schulden.

Bei Interesse hierzu: § 1437 BGB (Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung)

Grundsätzlich leben verheiratete in einer Gütergemeinschaft. Natürlich muss sie für das Aufkommen, was er ohne Kredite verprasst. Das gemeinsame Konto, die Bank würd ihr die Hammelbeine langziehen.

Konsequenz: Gütertrennung, eigenes Konto, und mal ein ernsthaftes Gespräch. Was soll so was??? Da würd ich mir schon mal Geld aufseite schaffen..... für den Zusammenbruch.

soweit ich mich in meinem Fall mal informiert habe, unterschreib nie etwas was seine Schulden angehen! ansonsten würd ich mich mal rechtlich erkundigen! es gibt verschiedene Rechtsforen im Netz die oft auf derartige Beispiele eingehen! einfach mal googlen :-)

Nein, nur wer schulden macht muss auch dafür gerade stehen. Also die Unterschrift zählt. Wenn er z.B. einen Kredit nimmt, den sie nicht unterschreibt, dann hat sie auch dafür nicht aufzukommen.

Nur dann, wenn sie die Darlehensverträge mit unterschrieben hat oder ein gemeinsames Konto (wenn überzogen) besitzt.