Selbstbehalt als Alleinverdiener?

3 Antworten

Dein Mann hat bezüglich seiner Unterhaltspflicht Dir gegenüber einen "Selbstbehalt" (1200 Euro seit 1.1.2015), ist Dir also nur zum Unterhalt verpflichtet, wenn sein "unterhaltsrelevantes Einkommen (durchschnittliches Netto abzüglich berufsbedingter Aufwendungen...) darüber liegt.

Sobald Eure gemeinsamen Kinder geboren sind, ist er zuerst ihnen unterhaltspflichtig und Dir dann nur noch, wenn er danach noch über Einkommen oberhalb dieses Selbstbehaltes verfügt.

Ich muss für dieses Kind Unterhalt zahlen, was ich im Moment aber nicht kann, da ich arbeitslos und schwanger bin.

Wenn für diese Unterhaltsverpflichtung ein Titel existiert, musst du diesen erst abändern lassen, um ggf. weniger Unterhalt für das Kind zahlen zu "dürfen", denn würde das versäumt, würden sich Unterhaltsschulden anhäufen.
Eine Arbeitslosigkeit/ Schwangerschaft an sich befreien noch nicht von der Unterhaltspflicht..

Einen Titel gibt es nicht, es läuft nur über die Unterhaltsvorschusskasse bei JA. Ich verstehe halt nicht, wie die den Familienbedarf berechnen und was dann vom bereinigten Netto noch abgezogen wird...

@Barnaby79
Einen Titel gibt es nicht, es läuft nur über die Unterhaltsvorschusskasse bei JA.

Unterhaltsvorschuss für ein Kind wird gezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt leistet oder leisten kann.
Wenn der Unterhaltspflichtige allerdings seiner "erhöhten Erwerbsobliegenheit" nicht nachkommt, muss er den Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltsvorschusskasse zurückzahlen.

verstehe halt nicht, wie die den Familienbedarf berechnen

Ein "Familienbedarf" wird da nicht angesetzt, denn Deine jetzige Familie ist nicht für das Kind unterhaltspflichtig, sondern nur Du selbst.

Als nicht Erwerbstätige liegt Dein eigener Selbstbehalt bei 880 Euro. Das, was Du darüber hinaus an Einkommen erzielst (ALGI, Elternteil, Ehegattenunterhalt...) musst Du für den Unterhalt des Kindes einsetzen.

Dein Ehemann selbst ist nur Dir - und später seinen eigenen leiblichen Kindern unterhaltspflichtig. Je nach Höhe seines Einkommens ist davon der Unterhalt für die Zwillinge abzuziehen.
Von dem, was danach noch übrig bleibt, ist er ggf. Dir unterhaltspflichtig - oder auch nicht....
Wenn er in der Lage ist, Dir Unterhalt zu leisten, so musst Du diesen für den Unterhalt des nicht bei Dir lebenden Kindes einsetzen.

Richtig wer lesen kann ist klar im Vorteil ! Frag deinen Anwalt .... Im übrigen , was jeder weiß , muss dein jetziger Mann nicht für dein anderes Kind Zahlen . Du bist Unterhaltsverpflichtet und nicht Er .... Und wenn du nix hast , hat dein Erstgeborenes leider leider Pech weil Mami mehr Kinder bekommt

Genau das ist eben nicht richtig. Direkt ist er nicht unterhaltsprlichtig, aber über das anrechenbare Taschengeld schon und ich wollte wissen, wie das berechnet wird. Also muss er indirekt doch zahlen, weil er mir was zahlen müsste und ich das als Einkommen weiter geben muss

Ich finde es immer traurig wenn es heißt ,,ich MUSS Unterhalt " zahlen . Es ist dein Kind ! Das solltest du von alleine wollen ob du es kannst oder nicht spielt da keine Rolle .

Alles andere frag deinen Anwalt !

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Klar muss ich Unterhalt zahlen. Darüber hab ich mich auch nicht beschwert und das war auch nicht meine Frage...