Kann man zur Übernahme der Schulden des Lebensgefährten nach dessen Ableben verdonnert werden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Läuft der verbliebene Lebensgefährte Gefahr, für die Schulden des Verstorbenen aufkommen zu müssen, wenn es z.B. niemals ein gemeinsames Konto gab und der andere niemals etwas mit der Firma des Verstorbenen zu tun hatte ?

A prior besteht keine Haftung nur weil zusammengelebt wurde. Das gilt übrigens selbst bei Eheleuten, wenn der Ehegatte ausschlägt.

Im Rahmen eines Nachlassinsolvenzverfahren müssen aber Geschenke des Erblassers nach den Regel der ungerechtfertigten Bereicherung herausgegeben werden. Sprich das was man von Erblasser erhalten hat und noch da ist ( bzw. dessen Surrogate) muß man den Insolvenzverwalter herausrücken.

Beispiel: Ihr Partner schenkt ihnen 10000€ davon machen Sie für 5000€ eine Weltreise und kaufen für den Rest ein Auto. Dann müssen Sie das Auto dem Insolvenzverwalter herausrücken. Für das "verbrauchte" Geld und für den Wertverlust des Autos haften Sie aber nicht.

Gibt es einen Unterschied zwischen den Firmen- udn Privatschulden ?

Kommt auf die Gesellschaftsform an. Bei einer Personengesellschaft nicht. Bei einer Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter a prior nur mit den Stammkapital.

Vielen Dank für diese Antwort. Sie hat mir sehr gut erklärt, was ich wissen wollte.

In diesem Fall haben die Gläubiger Pech gehabt. Sie können zwar noch in den Nachlass vollstrecken, aber das bringt in den meisten Fällen nicht viel.

Gibt es einen Unterschied zwischen den Firmen- udn Privatschulden ?

Kommt darauf an, um welche "Firma" es sich handelt. Nicht für alle Verbindlichkeiten eines Unternehmens haftet auch eine Person privat.

Ich danke Dir sehr. Ihr scheint alle ungefähr der gleichen Überzeugung zu sein, von daher denke ich, kann ich beruhigt sein.

Das ist eine dieser Fragen die mich befürchten lassen, dass dann irgendwann der Clou aus dem Zylinder gezaubert wird.

Also grundsätzlich: Nur der Erbe haftet oder derjenige, der sich mitverpflichtet hat. Erbe bist Du nicht. Bist Du Dir aber auch sicher, niemals etwas unterschrieben zu haben? Banken lassen gerne Lebensgefährten mit unterschreiben um den Schuldnerkreis auszuweiten. Wenn da wirklich nie etwas war, bist Du aus dem Schneider.

Welchen Clou meinst Du denn ?

Vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mich sehr beruhigt.

Ja, ich bin mir sicher, dass ich niemals etwas unterschrieben habe, ganz bewusst nicht. Die Schulden sind auch der Grund,w arum wir niemals geheiratet haben.

Die Schuld wird weitervererbt, und wenn du das Erbe nicht antreten willst, musst du nicht bezahlen.

Als Lebensgefährte erbt man ja sowieso nicht, wenn das nciht testamentarisch festgelegt wurde. Und ja, man kann ein Erbe ausschlagen. Aber ich hab heute gehört, dass der Lebenspartner für die entstandenen Schulden während des Zusammenlebens aufkommen muss. ich kann mir das zwar nicht vorstellen, aber in Deutschland gibt es seltsame Sachen, das habe ich bereits lernen müssen.

@Yentl51
Aber ich hab heute gehört, dass der Lebenspartner für die entstandenen Schulden während des Zusammenlebens aufkommen muss.>

Das ist nur das was uns das Verdummungs-Fernsehen mit seinen Gerichtsvollziehern im Einsatz und Co. gerne vermitteln möchte, ist aber nicht so.

@Urknall

Danke schön. Solche Sendungen schaue ich zwar nicht, aber Fehlinfos kann man überall her bekommen, und diese hatte ich aus dem Familienkreis. Ich habe mir das eigentlich auch n icht vorstellen können, aber ich bin halt kein Jurist und hab mich schon des öfteren geirrt.

wenn man nur zusammenlebt und selbst wenn man heiratet haftet man nicht für die Schulden die Partner mitgebracht hat

Auch nicht für die, die er während des Zusammenlebens gemacht hat ?

@Yentl51

Zusammenleben reicht nicht für Schuldhaftung.

@newcomer

Vielen Dank ! Ich frage mich in einem solchen Fall dann aber auch, ob die Gläubiger nicht an die persönlichen Besitztümer des Verstorbenen gehen können. Auch wenn er eigentlich keine hat, weil alles dem Lebensgefährten gehört, wie soll der Verbliebene das nachweisen ? Man hebt ja doch nicht alle Quittungen auf, udn manches schafft man ja auch gemeinsam an.

@newcomer

dass der Lebenspartner für die entstandenen Schulden während des Zusammenlebens aufkommen muss.


hier gibt es Ausnahme: Falls ihr gemeinsam in einen Topf wirtschaftet sprich eure Einnahmen fallen zusammen kann es sein dass diese zusammengezählt werden und falls Forderungen wegen Schulden gestellt werden, ihr beide zahlen müsst. Dies betrifft aber nur die Schulden wärend eurer gemeinsamen Zeit

@newcomer

ob die Gläubiger nicht an die persönlichen Besitztümer des Verstorbenen gehen können.


wie können die Gläubiger beweisen dass die Sachen dem Verstorbenen gehörten ? Du musst ggf mit eidesstatlicher Erklärung zusichern dass alles dir gehört

@newcomer

Und genau das ist der Kasus Knaktus. Wir wirtschaften als Lebensgemeinschaft schon zusammen. Laut Arbeitsamt sind wir eine Bedarfsgemeinschaft, obwohl wir unsere eigenen Konten und unsere eigenen Einnahmen haben, die aber nicht auf ein gemeinsames Konto gehen. Aber man kauft natürlich für zwei ein und teilt sich die Haushaltskosten. Die Schulden, die entstanden sind, sind aber durch die eigene Firma entstanden, mit der der Partner ja gar nichts zu tun hatte. Ich finde das echt verzwickt. Ich freue mich sehr, dass Du Dich mit diesem Problem auseinandersetzt. Ach der Gläubiger muss die Besitzverhältnisse nachweisen ? Ich dachte, das muss der verbliebene Partner tun.

@Yentl51

da sollteste trotzdem Rechtsanwalt einschalten. Eine Bedarfsgemeinschaft heisst noch lange nicht Erbengemeinschaft sprich es bleibt die Aussage "Was ein Partner an Schulden in Beziehung mit reinbringt braucht der andere nicht abbezahlen"

@newcomer

Nochmal ganz herzlichen Dank für Deine Auskünfte. Leider kann man hier immer nur eine Antwort als die hilfreichste auszeichnen, auch wenn zwei Antworten gleichwertig sind.