Pfändung bei Eheleuten mit Ehevertrag möglich?

9 Antworten

Eltern haften nicht für ihre Kinder und ein Ehepartner nicht für den Anderen.

Ja, das ist möglich, weil der Gerichtsvollzieher alles pfändet, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet.

Nachfolgend kann die Ehefrau Freigabe verlangen unter Vorlage entsprechender Nachweise.

DasOrakel  21.05.2021, 12:09
weil der Gerichtsvollzieher alles pfändet

'alles pfänden kann'. Das liegt immer noch imer Ermessen des GV.

Solange die Schulden nicht gemeinsam gemacht worden sind, kann man auch nicht für die Schulden des anderen haftbar gemacht werden.

Nein, in Deutschland gibt es keine Sippenhaftung!

Es kann immer nur der Schuldner selbst mit seinem Vermögen oder Besitz haften.

Wenn die Ehefrau nicht Schuldner ist, haftet sie natürlich auch nicht.

Nein.

Und das gilt unabhängig vom Ehevertrag.