Haftet Ehepartner für Kreditvertrag des anderen ohne selbst unterschrieben zu haben?

9 Antworten

Schauen wir mal ins Gesetzt:

§1365 BGB Verfügung über Vermögen im Ganzen. Absatz 1 Satz 1: Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu Verfügen. Satz 2: Hat er ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nu erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt.

Das bedeutet er hätte die Kreditverträge ohne deine Zustimmung nicht bekommen dürfen. Hier müsste man die Banken hinterfragen.

§ 1366 BGB Genehmigung von Verträgen Absatz 1: Ein Vertrag, den ein Ehegatte ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten schließt, ist wirksam, wenn dieser ihn genehmigt

Auch hier das selbe Du musst die Einwilligung geben.

§ 1373 BGB Zugewinn. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.

Das bedeutet jetzt aber nicht, dass das Endvermögen höher ist. Es bedeutet erstmal nur, dass das Anfangsvermögen nicht mit einberechnet wird. das wichtigste kommt nämlich jetzt;

§1375 BGB Endvermögen. Absatz 1 Satz 1: Endvermögen ist das Vermögen, dass einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört.

Ds bedeutet, dass Die Verbindlichkeiten, die vor der Ehe entstanden sind, ebenfalls abgezogen wird

Satz 2 Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen

dsa bedeutet also, dass man die Verbindlichkeiten auch mitnimmt, wenn sie den Zugewinn übersteigen. Wenn man also mehr als Schulden als Gewinn macht, so zahlen beide die Schulden hab.

§ 1376 Wertermittlung des Anfangs- und Endvermögen Absatz 2: Der Berechnung des Endvermögens wird der Wert zugrunde gelegt, das bei der Beendigung des Güterstandes vorhande Vermögen in diesem Zeitpunkt, eine dem Endvermögen hinzuzurechnende Vermögensminderung in dem Zeitpunkt hatte, in dem sie eingetreten ist.

Ich muss dir leider eins sagen. Kannst du deinem Ehemann nicht nachweisen, dass er betrogen hatte (zB das er angab, dass er nicht verheiratet sei) so bist du in den Schulden mitgefangen. Eins ist nämlich immer wichtig. Unwissenheit schützt nicht. Das bedeutet, dem Gesetzt interessiert es nciht, ob du die Regelungen wusstest oder nicht. Sie sind da und existent. SIe werden dir sagen, dass du hättest schauen und kontrollieren müssen, denn das Vermögen gehört euch beiden und damit verwaltet ihr es beide. Hit gehangen mit gefangen. So bitter es ist

Banken wenden sich an den Kreditnehmer, in Deinem Fall ist Dein Mann derjenige der den Kredit auch abbezahlen muss, somit wirst Du damit nicht belastet Allerdings werden in der Aufrechnung des Zugewinns auch die Schulden berücksichtigt / gegengerechnet / abgezogen.

Völliger Humbug! Persönliche Schulden und Guthaben wie persönliche Werte bleiben stets bei dem, dem diese gehören und werden keinesfalls als Zugewinn bzw. Zuverlust (den es nicht gibt) bewertet!

@schelm1

Leider muß ich Dir widersprechen. In meinem Bekanntenkreis war folgendes: Der Kredit wurde vom Mann aufgenommen. Er wurde für ein Auto, Hausrenovierung/Umbau/Fenster verwendet. Es kann zur Trennung, der Kredit wurde in die Ausgleichsregelung mit hinein genommen. Die Rückzahlung leistete der Kreditnehmer, also der Mann.

Das sind automatisch auch deine Schulden. Die werden mit dem Zugewinn verrechnet. Der einzige Vorteil ist das du nach der Scheidung nicht mehr gegenüber den Gläubigern haftes.

Kokolores ³ !

Dazu müsste man wissen für welchen Verwendungszweck die Kreditverträge abgeschlossen wurden. Wurde z.B. mit dem Kredit eine gemeinsam genutzte Küche gekauft, dann wäre das durchaus eine sog. gemeinsame Schuld, aber .....

Kommt darauf an, wofür er die Schulden gemacht hat. Wenn für Möbel und ihr habt beide davon profitiert, wirst Du für diese Schulden mitaufkommen müssen. Wenn er davon sich eine Geliebte oder seine Spielsucht finanziert haben, dann nicht. Das gleiche gilt für ein Auto, hier bezahlt er die Schulden weiter ab, wenn er es auch behält.