Ehepartner für Tot erklärt- und jetzt?

4 Antworten

Bei Verheirateten erfolgt die Todeserklärung auf Antrag des überlebenden Ehegatten. Musste er damit rechnen, dass der Ehegatte doch noch am Leben war oder gab es gesicherte Anhaltspunkte für sein Ableben? Diese Frage ist entscheidend dafür, ob die eventuell später geschlossene Ehe, durch welche die Vorehe endgültig aufgelöst worden war, gilt oder für nichtig erklärt werden muss. Danach entscheidet sich, ob weitere Ansprüche geltend gemacht werden (z. B. Rückzahlung von "Hinterbliebenenrente").

die 2. Ehe wird dann ungültig, wenn der 1. Ehemann wieder auftaucht. Sie müsste annullliert werden und auch die Witwenrente gestrichen werden, aber nicht zurück gezahlt werden, wenn es der Partner nicht wissen konnte, dass der 1. doch noch leben kann. es gab schon ähnliche fälle, wo einer absichtlich abhaut, sein boot verbrennen lässt, sich für tot erklären lässt, damit sie und er selbst dann heimlich seine lebensversich bekommt und er heimlich zu ihr oder zur geliebten zurück kann usw. medical detectives.

Hat die z.b. Witwe wieder geheiratet, wird die früherer Ehe in der Regel aufgelöst. 

1319 BGB 

das wird schwierig ....

auch wenn der für tot erklärt wurde seine Rechtsfähigkeit endet damit noch lange nicht

(sprich Ehe dauert an)