Muss man der Polizei beweisen eine Brille mit Korrekturgläsern ausgestattet ist?

10 Antworten

Ich habe seit mehr als 30 Jahren meinen Führerschein. Auch bei mir ist die Brille einge-tragen. Meine Brille muss ich nun aufgrund der Stärke ständig tragen. Trotz wiederholter Verkehrskontrollen bin ich noch nie auf die Brille angesprochen worden. Denn jeder Polizist sieht ja, dass ich eine Brille trage. Kontrolliert wurde die Brille entsprechend natürlich ebenfalls nicht. Allerdings ist das auch keine Sonnenbrille.

Es ist nicht wahrscheinlich erwischt zu werden, aber

  1. Wenn Du mit dieser Sonnenbrille in einen Unfall verwickelt wirst, kann man versuchen, Dir damit eine erhöhte Mitschuld überzubraten.
  2. Es gibt Kontrollen, bei denen Polizisten einfach mal gern penibel werden - sich das Warndreieck, die Handschuhe im Verbandkasten und das Funktionieren der gesamten Fahrzeugbeleuchtung zeigen lassen - und dann vielleicht auch mal den Führerschein besonders gründlich prüfen. Würdest Du dann gern so eine Steilvorlage bieten?

Mal ehrlich: Wie viele Dioptrien hast du denn?

Wenn in den Führerschein eingetragen ist, dass du "geeignete Augengläser" brauchst, führt daran kein Weg vorbei.

Und man kann den Unterschied zwischen Fensterglas und Korrekturgläsern auch bei schwachen Linsen erkennen. Man braucht die Brille nur über einem Stück Zeitung hin und her zu bewegen, dann erkennt man das. Ob die Brille für Kurzsichtige oder für Weitsichtige ist, ist egal.

Als ich mir zuletzt eine neue Brille (Ray Ban für 280,- €) zulegte, gab es ein Sonderangebot, wo ich dann eine Sonnenbrille in Sehstärke für gerade mal 70,- € dazu bekam. Die 70,- € waren nur für das Sonnen-Brillengestell; die getönten Gläser in Sehstärke waren im Angebot enthalten.

Da in Deinem Führerschein das Tragen einer Brille bzw. von Kontaktlinsen als Auflage eingetragen ist, hast Du Dich daran zu halten - das gilt natürlich auch für deine Sonnenbrille. Im Falle einer Polizeikontrolle wird natürlich auch überprüft, ob der Führerschein-Inhaber sich an eventuelle Auflagen hält (ob es sich bei der Sonnenbrille um Korrektionsgläser handelt oder nicht, lässt sich feststellen), wenn das nicht der Fall sein sollte, wird das entsprechend geahndet.

Eine Sonnenbrille in deiner Sehstärke kosten kein Vermögen, auch wenn du die Fassung deiner vorhandenen Sonnenbrille behalten möchtest und diese dazu verwendet werden kann, lässt sich das recht günstig machen, für zwei getönte Kunststoffgläser in deiner Sehstärke musst du nicht hunderte Euro investieren. Alternativ wären eventuell auch Kontaktlinsen in Kombination mit deiner vorhandenen Sonnenbrille eine Möglichkeit - erkundige dich einfach mal bei deinem Optiker.

Laut Auflage in deinem Führerschein darfst du ohne geeignete Korrektur (Brille/Kontaktlinsen) defintiv nicht fahren.

Unter Umständen muss man dies. Bei einer Verkehrskontrolle sieht die Polizei ja im Führerschein dass man Brillenträger ist. Hat man eine Brille auf wird kaum ein Polizist danach fragen ob dies auch eine Brille mit Korrekturgläsern ist. Handelt es sich dabei aber um eine Sonnenbrille kann der Verdacht naheliegen dass Diese keine Korrekturlinsen hat.

Kommt wohl auf den Einzelfall an, der eine Polizist bemerkt es nicht und frägt nicht danach der Andere bemerkt es und prüft es nach. Auch die schwächsten Linsen bemerkt man beim Durchschauen, also kann ganz einfach nachgeprüft werden ob es eine gewöhnliche Sonnenbrille ist oder Eine mit Korrekturgläsern.