Muss man den Vater seines Kindes als Vater angeben?

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Hallo smudo1284,

deine Frage ist ganz einfach zu beantworten. Der biologische Vater ist dem Kind unterhaltspflichtig. Gibst du Ihn nicht an und beantragst du Unterhaltsvorschuss für das Kind erhälst du Geld das vom Steuerzahler finanziert wird. Die Unterhaltsvorschusskasse hat einen Anspruch, dass Geld gegen den Vater wieder geltend zu machen. Du musst in diesem Falle bei der Unterhaltsvorschusskasse an Eides Staat versichern, dass du den Vater nicht kennst, sofern diese dich das fragen. Lügst du machst du dich eines Sozialbetruges gemäß § 263 STGB strafbar, ebenfalls der Vater, wenn er weiß, dass er der Vater ist aber finanziell nicht für das Kind aufkommt.

Hier steht :

§ 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
  3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
  5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Neben dem Rückzahlen des Betrages müsstet ihr beide mit einer empfindlichen Verurteilung rechnen. Auch das Hartz4 müsste zurückbezahlt werden, da es auf einer völlig falscher Grundlage bewilligt worden ist.

Ich würde daher generell abraten von so etwas. Wenn man Kinder in die Welt setzt, sollte man auch die Verantwortung tragen, sowohl menschlich wie auch finanziell und nicht den Steuerzahler dafür aufkommen lassen.

Juragirl1986

Du musst den Namen des Vaters nicht angeben. Da Du aber als Hartz 4 Empfängerin ganz sicher Unterhalzsvorschuß beantragst, wird sich das Jugendamt unter Umständen selbigen von Dir wieder einfordern. Dafür hat es 30 Jahre Zeit. Du würdest bis zum 5. Lj. monatlich 133 € und ab dem 6.Lj. bis zum 11.Lj. 180 €. erhalten. Die Summe kannst Du Dir selbst ausrechnen. Dann tritt die Regress-Regel in Kraft. Sollte der Erzeuger auf unterhaltsrechtlich vorwerfbarer Weise Unterhaltspflichten verletzt haben, tritt diese Regelung in Kraft. Solltest Du, trotzt eidesstattlicher Versicherung, den Vater des Kindes nicht kennen, gehen die Ansprüche auf den" Sozialleistungsträger" hier Land oder Kommune über.

Wenn du den Namen des Vaters absichtlich verschweigst, kannst du echte Probleme bekommen wenn es rauskommt. Davon mal ganz abgesehen, warum soll er von der Unterhaltsverpflichtung befreit sein? Er hat schließlich zu 50% dazu beigetragen, also kann er auch 50% der Kosten tragen. Das Jugendamt zahlt nur max. 12 Jahre Unterhaltsvorschuss, danach nichts mehr und es wird dir bei Harz4 angerechnet als Einkommen! Vor allem kannst du nicht im Namen deines Kindes auf Unterhalt verzichten, denn das entspräche nicht dem Wohl des Kindes. (Jedenfalls sehen das die Richter so)

Smudo1284 
Fragesteller
 25.04.2012, 23:05

Schließt ja nicht aus, dass der Vater sich trotzdem ums Kind kümmert. Ich denke, dass es das Kind weniger interessiert, ob Geld nun vom Papa oder sonstirgendeiner Kasse kommt.

Gut zu wissen. Was is denn nach dem 12. Lebensjahr? Das is ja ein Hammer. Da fangen Kinder doch erstmal richtig an Geld zu kosten!

Springt dann Hartz ein?

Zahlt das Jugendamt wenn der Vater unbekannt is oder Jobcenter?

TETTET  26.04.2012, 08:06
@Smudo1284

Das ist eigentlich egal, da das Geld am Ende eh aus der Tasche der Steuerzahler kommt. Asoziales Verhalten sowas.

wen sollste denn snst als vater deines kindes angeben als den vater? - klar wenn dir das nicht peinlich ist zig verschiedene typen anzugeben, die dann alle getestet werden

Du musst ihn nicht angeben, allerdings wird dir dann beizeiten das Geld ausgehen!

Du erhältst Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für maximal 72 Monate, längstens bis zum 12. Lebensjahr des Kindes - und dann ???

Ob dir nun Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss auf dein Hartz IV angerechnet wird, ist doch letztendlich egal. Wenn der Vater bekannt ist, hat dein Kind eine Anspruchsperson, gegen die es seine Unterhaltsansprüche geltend machen kann.

Und wenn du dich nicht selbst mit dem Vater rumärgern willst, beantrage eine Beistandschaft beim Jugendamt. Die vertreten dann die finanziellen Belange des Kindes und setzen sich mit dem Vater auseinander - sehr empfehlenswert, wenn man sonst eigentlich zum Wohle des Kindes ein gutes Verhältnis hat, es bei den Finanzen aber klemmt (dann sind die vom Amt die Bösen) ;O)