Unterhalt für uneheliches Kind wenn Vater Hartz IV Empfänger ist

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Erster Schritt: Beistandschaft beim Jugendamt für das Kind einrichten, die kümmern sich um die Unterhaltsregelung (Festsetzung eines Unterhaltstitels, Beitreibung, etc.)

Zweiter Schritt: Sollte beim Vater nichts zu holen sein, bekommst du vom Jugendamt für eine bestimmte Zeit UVG (Unterhaltsvorschuss).

Ich habe auch eine Frage ... Ich bin Mutter einer drei jährigen Tochter . bin seit 2 1/2 Mit meinem Mann verheiratet.( nicht leiblicher Vater des Kindes )ich bekomme seit meiner Hochzeit kein Unterhaltsvorschuss mehr( Begründung : mein Mann müsste für meine Tochter aufkommen,obwohl sie nicht adoptiert wurde von ihm. Der leibliche Vater ist Lehring und konnte bis jetzt nicht einmal zahlen .Stimmt das , das wir jeden Monat gucken müssen wie wir rund kommen , und das meiner Tochter nix mehr zu steht ?? Da kann doch was nicht stimmen , was hat mein Mann mit dem Unterhalt zu tun ?? ich mein ich kann verstehen , das mir vom Arbeitsamt nix zu steht (/ für mich ) aber doch nicht der Unterhalt . Bitte helft mir !!!LG Nicole

allöchen... also, ich würd auf jeden Fall ein Beistand einrichten lassen, der kümmert sich dann um alle finanziellen Sachen, die das Kind bzw.den Vater etwas angehen, sonst müßtest das alles selber machen, klage einreichen usw. Die machen das alles und machen das auch so, das Du dann ein Titel gegen ihn hast (normaler Werdegang) zudem kannst Du, wenn er nicht zahlen kann, Unterhaltsvorschuß beantragen... Er muß seine finanzielle Lage ofenbaren und danach rechnen die aus, ob Du unterhaltsvorschuß bekommst (aber ist fast immer) Unterhaltsvorschuß bekommt man max.72, jedach nur, bis zum 12.Lebensjahr. Das heißt, beantragst du mit z.B. 9 Jahren (Kindesalter) UHV bekommst es dann auch nur noch 3 Jahre ;-) Wie gesagt, ich rate Dir zum Beistand (kurze Sache beim Jugendamt, Trennung angeben und sagen, das es Dir lieber wäre ein Beistand zu haben) Habe es auch gemacht und keine Probleme. Viel Glück ;-)

princess9907  09.10.2008, 10:36

Ein "H" für´s Hallöchen kommt jetzt erst ;-)

princess9907  09.10.2008, 10:41

Meine güte, im nachhinein durchlesen, geht ja garnicht. Greul. Also Ich meinte, mit 72 natürlich die Monate ;-) und mal abgesehen, von den anderen Fehlern. Bitte überlesen ;-)

Das Jugendamt zahlt einen Unterhaltsvorschuss, den der Vater, wenn er dann mal wieder zu Geld kommt, zurückzahlen muss. Der Vorschuss wird meines Wissens nach bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt.