Unterhaltspflicht biologischer Vater?
Hallo Community, hier die Fragestellung:
Eine Frau hat innerhalt einer Woche mit 2 Männern Verkehr. Sie wird schwanger und informiert beide "potenziellen" Väter über Ihre Schwangerschaft. Sie wünscht sich Person A als Vater, ist sich aber zu 99,9% sicher, dass Person B der Vater ist! Nach der Geburt des Kindes nimmt Person B die Vaterschaft mit allen Rechten und Pflichten an. Person A erfährt über Bekannte von der Geburt des Kindes hat aber sonst nichts mit den beteiligten Personen zu tun. 15 Jahre später zweifelt jedoch Person B die Vaterschaft an und behauptet Person A sei doch der biologische Vater. Wie ist die Rechtslage? Wird der biologische Vater jetzt der rechtliche Vater und wer zahlt Unterhalt für das Kind?
7 Antworten
person b geht in vaterschaftsanfechtung. ab überlegung, dass an der sache was faul sein könnte, hat er zwei jahre zeit sich darüber gedanken zu machen was er tut. er geht in vaterschaftsanfechtung, ein vaterscahftstest wird gemacht. sollte b nicht vater sein, dann wird die vaterschaft aberkannt, a wird zum test geladen und sollte er der vater sein, wird er die vaterschaft an den hals bekommen. b wendet sich an a) wegen rückübertragung der unterhaltsansprüche die er gezahlt hat und lässt sich die 15 jahre erstatten von a und der neue vater zahlt weiter unterhalt, wenn er denn kann.
Wusste B schon nach der Geburt, dass A auch in Frage kaeme als Vater und hat er es dabei belassen? Dann ist und bleibt er der Vater mit allen Rechten und Pflichten. Muss weiter Unterhalt zahlen. Die 2 Jahre Anfechtungszeit sind rum.
Hat er hingegen erst kuerzlich von der Mutter oder per Geruecht erfahren, er koennte auch nicht der Vater sein, dann er die Vaterschaft anfechten. Ist er tatsaechlich nicht der Vater, wird er ausgetragen und die Mutter muss dann den richtigen Vater verklagen oder dieser laesst sich freiwillig eintragen und zahlt.
B kann die Vaterschaft gerichtlich anfechten.
Dann muss ein Vaterschaftstest erst mal die biologische Vaterschaft klären.
Unterhalt kann dann für die Zukunft vom biologischen Vater verlangt werden, nicht jedoch für die Vergangenheit.
Wenn B von der Möglichkeit wusste, dass auch A der Vater sein könnte, dann wohl ja.
falsch. der ehemalige vater kann sich den unterhalt vom neuen rechtlichen u. bio-papa wieder zurückholen mit seiner eigenen klage.
Ein Kind kann man nicht nach Belieben annehmen und wegstoßen. Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, IST er der gesetzliche Vater. Sollte jemand anderer der biologische Vater sein, muss er seine Rechte (und damit auch seine Pflichten) einklagen. Das geht nur innerhalb einer bestimmten Frist, nachdem er von der Möglichkeit seiner Vaterschaft erfahren hat.
doch er kann die vaterschaft anfechten, sobald er diese halt anzweifelt, hat er zwei jahre dafür zeit. anfechten kann bio-papi, der kuckucksvater, die mutter und ab 18 das kind.
Mache erstmal einen Vaterschaftstest. Der kostet ca, 200 €. Dann hast du Sicherheit.
Aber hätte person B die Vaterschaft nicht schon früher anfechten müssen (2 Jahre nach dem die Vaterschaft anerkannt wurde)? Die eventuellen Zweifel bestanden ja schon vor der Geburt?!