Unterhalt von der Mutter, wenn sie Hartz4 erhält?

4 Antworten

Es gibt den Begriff des "Selbstbehaltes", das ist der (bereinigte) Einkommenswert, unterhalb dessen kein Unterhalt an ein außerhalb des Haushaltes lebendes Kind gezahlt werden muss.

Für Erwerbslose liegt der Selbstbehalt bei 800 €, also ein Betrag, den ein Hartz IV- Empfänger gar nicht erreicht.

Damit ist die Mutter, so lange sie kein anderweitiges Einkommen hat, nicht unterhaltspflichtig.

Zum Unterhaltsvorschuss gilt folgendes:

er wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) und maximal für die Dauer von 72 Monaten gezahlt.

Wer vom ersten Lebensmonat an Unterhaltsvorschuss bekommt für sein Kind, erhält es bis zum 6. Geburtstag.

Wer erst ab dem elften Lebensjahr des Kindes in die Situation kommt, UHV beantragen zu müssen, bekommt ihn nur 12 Monate lang - bis zum 12. Geburtstag.

Wenn das Kind aber älter ist und der abwesende Elternteil nicht unterhaltsfähig, dann muss der betreuende Elternteil entweder Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder ergänzend Hartz IV-Leistungen beantragen.

Wenn sie Hartz4 bezieht lebt sie bereits am Existenzminimum, da dürfte es klar sein das sie keinen Unterhalt zahlen kann. Es wird ihr auch nichts gekürzt, wovon denn auch noch, davon kann man ja kaum leben. Unterhaltsvorschuß kann man beim Jugendamt beantragen wenn an alleinerziehend ist, Er wird längsten 6 Jahre innerhalb der ersten 12 Lebensjahre eines Kindes gezahlt. Danach müsste für das Kind entweder auch Hartz4 beantragt werden oder der Vater muss alles selbst zahlen wenn sein Einkommen es zu lässt. Der Vater kann die Mutter nur immer wieder überprüfen lassen. Wenn sie nicht aus Hartz4 rauskommt wird sich nichts verändern. Auch wenn sie arbeiten geht dürfte kaum etwas für Unterhalt übrig bleiben, ich gehe mal davon aus sie bekommt kein Hartz4 weil sie sie so top ausgeblidet ist und einen gut bezahlen Job kriegen könnte. In solchen Fällen immer vorher überlegen ob es sinnvoll ist ein Kind zu zeugen.

Wenn die Eltern nicht unterhaltsfähig sind, tritt das Jugendamt ein und zahlt den Vorschuss. Dabei wird geprüft, ob die Eltern wirklich nicht können oder ob sie nicht wollen...

Bei Hartz V kann sie keinen Unterhalt zahlen .

Das zahlt erstmal das Jugendamt , wenn die Mutter wieder Arbeit hat holt sich das Jugendamt das Geld von ihr wieder .