Unterhalt wenn Kindsvater unbekannt?

9 Antworten

Wenn das Kind z.B. durch einen One Night Stand entstanden sein sollte, von dem man keine weiteren Daten hat als den Vornamen, dann erhält man vom Jugendamt erst mal bis zu 6 Jahre Unterhaltsvorschuss, falls man nicht heiratet. 

Ist man nicht in der Lage, sich selbst und das Kind danach zu versorgen, kann man Alg2 beantragen für sich und das Kind. 

Voraussetzung für den Unterhaltsvorschuss ist, dass man alle Angaben macht, die man vom Vater hat und nichts verheimlicht. Das Jugendamt wird dann versuchen, den Vater ausfindig zu machen und auf Unterhalt zu verklagen. Verschweigt man Informationen, dann ist das Sozialbetrug und wenn es raus kommt, muss man das Geld zurück zahlen und hat eine Anzeige an der Backe. 

Wenn nun das Kind absichtlich entstanden ist, indem man sich an eine Samenbank im Ausland gewandt hat oder, wenn man mit einem Bekannten geplant ein Kind gezeugt hat, dann gibt es keinen Unterhaltsvorschuss. Ebenso kann sogar Alg2 verweigert werden, weil man die Bedürftigkeit bewusst herbeigeführt hat. 

Allerdings wird wegen des Kindes wohl doch Alg2 gezahlt, damit das Kind versorgt ist. Das Geld könnte aber später zurück gefordert werden und nur unter Vorbehalt gezahlt werden. 

Macht man falsche Angaben, dann ist es Wiederum Sozialbetrug. 

Ich habe mal im Fernsehen was gesehen von einem Holländer, der freiwillig Paaren und Einzelpersonen zu Kindern verhilft, kostenfrei als eine Art Hobby. Wahlweise kann das rein biologisch erfolgen oder man erhält das Sperma im Glas und führt es sich selbst ein. 

Und da gab es auch in Deutschland ein lesbisches Paar, das diese Dienste in Anspruch genommen hat. Und die leben von Alg2. Und das Amt will den Vater (Niederländer) verklagen auf Unterhalt und verlangt von der Mutter die Bekanntgabe des Vaters, diese weigern sich aber, da sie nicht wollen, dass der Niederländer Probleme bekommt. 

Und deswegen, also wegen mangelnder Mitarbeit will man ihnen das Alg2 streichen und sie haben Ärger mit dem Jobcenter.

Wenn man allerdings ausreichend Einkommen hat, dann kann man sich natürlich einfach künstlich befruchten lassen (kostet ja auch einiges) und verzichtet dann einfach auf den Unterhalt und kümmert sich selbst um den Unterhalt für sein Kind. Dann gibt es keine Probleme.

Ich selbst habe ja auch keinen Unterhalt für meine Kinder bekommen und nach 2 x 6 Jahren Unterhaltsvorschuss musste ich ja auch alleine ohne Unterhalt klar kommen, ich habe halt immer ganztags gearbeitet, um den Unterhalt zu finanzieren. Neben Erziehung und Haushalt. Auch wenn der Vater bekannt ist, kommt es oft vor, dass man keinen Unterhalt erhält, weil der Vater nichts zahlt. 

Bei ALLER Liebe!!

nichts gegen gleichgeschlechtliche Ehen, jeder nach seinen Vorstellungen, keine Frage. 

Solche Ehen haben in der Regel den Nachteil eben keine Nachfahren auf konventionelle Weise zeugen zu können, es bleibt die Adoption oder eben die künstliche Befruchtung bei Frauen.. soweit alles noch im grünen Bereich. 

Nach einem solchen Schritt und mit dem Wissen das dies bei gleichgeschlechtlichen Ehen eher schwierig werden kann, dann aber auch noch Unterhalt, am Besten von der Allgemeinheit, einzufordern ist dann schon eine Nummer für sich.Unterhaltsvorschuss ist für Mütter, ggf. auch für Väter.gedacht, die unverhofft mit ihrem Nachwuchs in die Situation kommen darauf angewiesen zu sein, hier greift der Sozialstaat im Sinne des Kindes und die Allgemeinheit akzeptiert dies auch. 

Diese Mittel sind aber nicht dafür gedacht sich ganz bewusst dieser Situation auszusetzen, ggf. damit eine aussichtslose Adoption zu umschiffen und sich dann auch noch an den Sozialkassen zu bedienen. 

Mutter und Kind sollte man NIE trennen, in einem solchen Fall bin ich tatsächlich bereit diesen Standpunkt aus meiner Sicht neu zu überdenken, das Kind hat nun offiziell keinen Vater, was ja nicht immer ein Nachteil sein muss und eine Mutter die sich ggf. der Sozialkassen bedienen wird, weil dies gut zu ihren Planungen passt...

Sry. 0 Verständnis und in meinen Augen ein Grund ernsthaft darüber nachzudenken das Kind in eine Pflegefamilie zu geben. 

Schade, dass es immer noch nicht möglich ist den Kindern die Wahl der Eltern zu gestatten...  

Meiner Meinung nach bescheisst sie mit Absicht in dem sie angegeben hat das der Vater unbekannt sei um den Niederländer der den Samen gespendet hat nicht zur Kasse zu bitten.Das überlässt sie dann lieber dem Staat. Ist eine Sauerei und ich überlege die Frau anzuzeigen.Nur wie beweise ich das?...

Sollte der Vater tatsächlich unbekannt sein, oder nicht zu ermitteln, dann gibt es für 72 Monate Unterhaltsvorschuss (deutlich geringer als der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle). Danach ist Schluss.

Dann heißt es arbeiten gehen, oder eben ALG2 für sich und den Nachwuchs.

Sollte er Vater, wie im Kommentar angedeutet, bekannt sein, wird aber wissentlich verschwiegen, ist dies Betrug. Eine Straftat mit empfindlichen Folgen.

Wenn sie über den potentiellen Vater nichts weis,von Niemanden. Die Mutter muß dann den Unterhalt alleine tragen. Sie kann allerdings für maximal 72 Monate und max bis zum 12 Lebensjahr des Kindes Unterhaltsvorschuß beziehnen. Danach bleibt nur Harz 4, sofern sie selbst nicht genug verdient.

Sollten hingegen mehre bekannte Männer in Frage kommen, wäre die Vaterschaft anhand genetischer Abstammungsgutachten ( Vaterschaftstest) zu klären.

Es wird Unterhaltsvorschuss gewährt, wenn die Mutter dabei mit hilft den Vater zu ermitteln. Die Mutter muss alle potentiellen Väter nennen. Die werden dann alle zu einem Vaterschaftstest geladen.

Wenn er halt einfach nicht zu ermitteln ist, weil besoffen am Ballermann kennen gelernt und sogar den Namen vergessen, dann bekommt die Mutter für maximal 6 Jahre Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Nach diesen 6 Jahren gibt es keinen weiteren Unterhalt mehr.