Müssen unterhaltspflichtige Väter zusätzlich zum Unterhalt auch die Miete für das Kind zahlen?


06.04.2022, 23:28

Ich muss ergänzen, dass er viele Rücklagen hat, er hat vor kurzem einen 5 stelligen Betrag geerbt. Und Hartz 4 beantragen will er auf keinen Fall mehr. Doch seine finanziellen Verhältnisse offen legen will er auch nicht.

5 Antworten

Eine solche Regelung wäre mir völlig neu!

Er zahlt den Mindestunterhalt und erfüllt damit seine Unterhaltspflicht. Für dich muss er gar nicht zahlen. Die ersten drei Jahre sind um und somit steht dir auch kein Betreuungsunterhalt mehr zu.

Und der Kindesunterhalt richtet sich nach seinem bereinigte Netto. Das er die Stunden reduziert hat ist ohnehin sein privates Problem! Würde er sich so aus der Zahlungsverantwortung schleichen wollen, was er ja gar nicht tut, dann würde ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden, da er seinem Kind gegenüber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat. Sein Erbe geht das Amt auch nichts an - er zahlt ja Kindesunterhalt!

ABER: offensichtlich zahlt er nur den Betrag, den auch die Unterhaltsvorschusskasse zahlen würde. Und das ist nun mal leider zu wenig. Denn der Mindestunterhalt liegt bei 345,50 Euro für das 11jährige Kind und ab dem 12.ten Lebensjahr bei 423,50 Euro. Und genau diese Beträge hat er auch zu überweisen!

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf

Warum sich das Amt bislang mit weniger zufrieden gegeben hat und du ebenfalls, ist nicht nachvollziehbar!

Und selbstverständlich muss er alle 2 Jahre sein Einkommen nachweisen. Hat das Amt sich auch darum nie gekümmert? Ich nehme mal an, du hast eine Beistandschaft? Und falls nicht, dann hättest du dich drum kümmern müssen.

Im Kindesunterhalt ist auch anteilig Miete für das Kind enthalten. Und wie gesagt: für dich ist er überhaupt nicht unterhaltspflichtig!

Oder gibt es irgendwelche Infos die hier nicht vorliegen? Warst du vielleicht mit ihm verheiratet, das Kind ist behindert und du kannst deswegen nicht selbst arbeiten und es gibt dazu noch einen Unterhaltstitel seit der Scheidung, der ihn verpflichtet nachehelichen Unterhalt zu zahlen? Das wäre zumindest auf den ersten Blick die einzig logische Erklärung für das Ansinnen vom Amt.

Nein!

Der Unterhalt ist doch eigentlich dafür gedacht damit man sowas bezahlt oder nicht ?

Dein Ex ist unter allen Pfändungsfreibeträgen du kannst froh sein das du überhaupt die 230 Euro bekommst.

Würde er wissen das er ein Pfändungsschutzkonto aufmachen kann wäre es essig mit der Kohle.

Wenn den Exmann nur so wenig arbeitet/verdient. Warum guckt er dann nicht öfters aufs Kind?

Dann muss er weniger bezahlen, und du kannst mehr arbeiten. zB

Lg

Wenn es nichts gibt kann man das auch nicht bezahlen, man muss ja auch nicht wie ein Vampir versuchen jedes bisschen Restseele wegzuraffen wie ein Geierschlund