Müssen unterhaltspflichtige Väter zusätzlich zum Unterhalt auch die Miete für das Kind zahlen?
Hallo, der Vater meines Kindes (11 Jahre ) wurde von der Stadt aufgefordert, zukünftig die Hälfte der Miete für mein Kind und mich zu bezahlen (Unsere Warmmiete beträgt 720 Euro ohne Strom). Ich bin allein erziehend, mein Kind wohnt bei mir, und ist nur 2-3 Tage im Monat beim Vater. Bisher hat er monatlich 230 Euro Unterhalt für unser gemeinsames Kind gezahlt - er arbeitet nur 20-25 Std pro Woche und verdient 850 Euro netto-, konnte daher nie mehr Unterhalt zahlen als den Mindestbetrag- und das Sozialamt bzw. Jobcenter hat die kompletten Mietkosten für mein Kind und mich immer übernommen. Ich selbst arbeite in Teilzeit, und bekomme ergänzend Hartz 4.
Nun soll der Vater meines Kindes zukünftig ca.650 Euro an mich zahlen: Unterhalt + die komplette Miete für das Kind.
Er hat in den gesamten 11 Jahren immer nur den Mindestunterhalt gezahlt , genau den Betrag, den auch das Jugendamt als Unterhaltsvorschuss geleistet hätte. Bisher wurde das vom Jobcenter so akzeptiert -doch jetzt offenbar nicht mehr.
Ist es so üblich, dass der Kindsvater anteilig an den Kosten für die Miete der Mutter und des Kindes bezahlen muss ab dem 12. Lebensjahr des Kindes? Oder gibt es ein neues Gesetz, das diese Regelung vorsieht?
Ich muss ergänzen, dass er viele Rücklagen hat, er hat vor kurzem einen 5 stelligen Betrag geerbt. Und Hartz 4 beantragen will er auf keinen Fall mehr. Doch seine finanziellen Verhältnisse offen legen will er auch nicht.
5 Antworten
Eine solche Regelung wäre mir völlig neu!
Er zahlt den Mindestunterhalt und erfüllt damit seine Unterhaltspflicht. Für dich muss er gar nicht zahlen. Die ersten drei Jahre sind um und somit steht dir auch kein Betreuungsunterhalt mehr zu.
Und der Kindesunterhalt richtet sich nach seinem bereinigte Netto. Das er die Stunden reduziert hat ist ohnehin sein privates Problem! Würde er sich so aus der Zahlungsverantwortung schleichen wollen, was er ja gar nicht tut, dann würde ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden, da er seinem Kind gegenüber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat. Sein Erbe geht das Amt auch nichts an - er zahlt ja Kindesunterhalt!
ABER: offensichtlich zahlt er nur den Betrag, den auch die Unterhaltsvorschusskasse zahlen würde. Und das ist nun mal leider zu wenig. Denn der Mindestunterhalt liegt bei 345,50 Euro für das 11jährige Kind und ab dem 12.ten Lebensjahr bei 423,50 Euro. Und genau diese Beträge hat er auch zu überweisen!
Warum sich das Amt bislang mit weniger zufrieden gegeben hat und du ebenfalls, ist nicht nachvollziehbar!
Und selbstverständlich muss er alle 2 Jahre sein Einkommen nachweisen. Hat das Amt sich auch darum nie gekümmert? Ich nehme mal an, du hast eine Beistandschaft? Und falls nicht, dann hättest du dich drum kümmern müssen.
Im Kindesunterhalt ist auch anteilig Miete für das Kind enthalten. Und wie gesagt: für dich ist er überhaupt nicht unterhaltspflichtig!
Oder gibt es irgendwelche Infos die hier nicht vorliegen? Warst du vielleicht mit ihm verheiratet, das Kind ist behindert und du kannst deswegen nicht selbst arbeiten und es gibt dazu noch einen Unterhaltstitel seit der Scheidung, der ihn verpflichtet nachehelichen Unterhalt zu zahlen? Das wäre zumindest auf den ersten Blick die einzig logische Erklärung für das Ansinnen vom Amt.
Nein!
Der Unterhalt ist doch eigentlich dafür gedacht damit man sowas bezahlt oder nicht ?
Dein Ex ist unter allen Pfändungsfreibeträgen du kannst froh sein das du überhaupt die 230 Euro bekommst.
Würde er wissen das er ein Pfändungsschutzkonto aufmachen kann wäre es essig mit der Kohle.
Wenn den Exmann nur so wenig arbeitet/verdient. Warum guckt er dann nicht öfters aufs Kind?
Dann muss er weniger bezahlen, und du kannst mehr arbeiten. zB
Lg
Wenn es nichts gibt kann man das auch nicht bezahlen, man muss ja auch nicht wie ein Vampir versuchen jedes bisschen Restseele wegzuraffen wie ein Geierschlund