Muss man dem Lehrer den GENAUEN Grund für das Fehlen während des Untterrichtes MItteilen?

12 Antworten

In der Regel reicht es aus. Hab aber Verständnis dafür, wenn der Lehrer nachfragt, denn es wird oft überstrapaziert und familiäre Gründe werden vorgeschoben. Vielleicht steckt aber auch die ehrliche Sorge dahinter, ob es ggf. Probleme zu Hause gibt und ob er Dir helfen kann.

Du kannst ja mal mit dem Vertrauenslehrer oder dem Schulsozialarbeiter sprechen und Dich dem anvertrauen, was los war. Der wird meistens nix weitersagen und dem Lehrer sagen, dass Du wirklich einen wichtigen Grund hast. Und der Lehrer kann sicher sein, dass Du in guten Händen bist. Das könnte helfen.

Manche familiären Gründe reichen nicht aus, dass du deiner Schulpflicht nicht nachkommst. Wenn z.B. deine kleine Schwester Geburtstag hatte und du den hast vorbereiten müssen, reicht das eben nicht. Darum möchte deine Lehrer den genauen Grund wissen.

Ich habe deine Frage und den Text grob überflogen,aber Nein.Du musst dem Lehrer deinen genauen Grund nicht nennen,warum gefehlt hast.Deine Mutter kann einen Brief schreiben.Mein/e Sohn/Tochter konnte am x.y.2014 nicht zur Schule kommen,weil [Begründung eintragen(zum Beispiel: Familienproblem)]Er/Sie wird alles verpasste nachholen! MfG Xyz

Oder Deine Mutter oder dein Vater etc. schreiben einfach dass du krank warst.Deine Eltern dürfen dich einen Tag zuhause behalten,aber wenn es 2 sind brauchen sie eine Entschuldigung vom Arzt!

Ich hoffe ich habe dir geholfen!

MfG Tukurashi �?

Du hättest dich beurlauben lassen können... aber vorher.. z.Bsp. deine Eltern heiraten oder ein enges/nahes Fam.mitglied wird beerdigt.

Ansonsten, wird ab 16zehn, von so gut wie allen Schulen eine ärztliche Bescheinigung verlangt.

Auf genauere Angaben hat dein Lehrer keinerlei Recht (genauso wenn du eine Entschuldigung hast auf der steht dass du krank warst. Obs ne Grippe oder ein Mageninfekt war hat ihn nichts anzugehen) Ein Gesetz wirst du dafür nicht finden, also wenn er weiter Druck ausübt sollen deine Eltern sich mit ihm zusammen setzen und zum Direktor gehen wenn es ihm nicht passt. Kein Gesetz verpflichtet dich dazu irgendwas zu sagen was du nicht willst (wenn es nicht gerade um was straffrechtliches geht ;) )entsprechend hat er Pech