Mietrecht - Reicht Stempel ohne Unterschrift aus?

5 Antworten

Rechtskraft kann nur ein Gerichtsurteil erlangen. Vertragsänderungen und Zusätze werden nur wirksam, wenn die Parteien sie durch ihre Unterschriften genehmigen. Der Stempel reicht also nicht aus.

Ein Stempel reicht nicht, es muss eine Unterschrift vorhanden sein.

Ohne Unterschrift ist der Stempel wirkungslos.

Vermutlich nur vergessen, zu unterschreiben. Fragt nochmal nach.

Und die Hausverwaltung steht wirklich in der Urkunde als Vermieter? Das ist aber selten, denen wird doch der Mietgegenstand gar nicht gehören.

Zudem muss ja die Erg. der Urkunde angeheftet werden, so lese ich einige Urteile.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine vertragliche Vereinbarung muss von allen Parteien unterschrieben werden. Das solltet ihr nachfordern. Wenn die Hausverwaltung das verweigert, ist etwas oberfaul.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung