Mietrecht - Reicht Stempel ohne Unterschrift aus?

5 Antworten

Rechtskraft kann nur ein Gerichtsurteil erlangen. Vertragsänderungen und Zusätze werden nur wirksam, wenn die Parteien sie durch ihre Unterschriften genehmigen. Der Stempel reicht also nicht aus.

Gerhart  28.07.2021, 21:09

Wie sieht das 2. Exemplar der Zusatzvereinbarung aus?

Santigold21 
Fragesteller
 28.07.2021, 22:01
@Gerhart

Alle Exemplare sind nur gestempelt.

albatros  29.07.2021, 00:16
@Santigold21

Damit ist die Vereinbarung nicht wirksam. Worum geht es in der Vereinbarung?

Santigold21 
Fragesteller
 30.07.2021, 14:06
@albatros

In der Vereinbarung geht es um einen Mieter*innenwechsel. (Wohngemeinschaft)

Update: Die Hausverwaltung wird die Vereinbarung unterschreiben. Scheinbar wurde die Unterschrift vergessen. Das Problem ist gelöst. Danke für alle Antworten!

Ein Stempel reicht nicht, es muss eine Unterschrift vorhanden sein.

Ohne Unterschrift ist der Stempel wirkungslos.

Vermutlich nur vergessen, zu unterschreiben. Fragt nochmal nach.

Und die Hausverwaltung steht wirklich in der Urkunde als Vermieter? Das ist aber selten, denen wird doch der Mietgegenstand gar nicht gehören.

Zudem muss ja die Erg. der Urkunde angeheftet werden, so lese ich einige Urteile.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Santigold21 
Fragesteller
 28.07.2021, 17:06

So steht es in der Zusatzvereinbarung:

Vorbemerkung: Es besteht ein Mietverhältnis zwischen den nachgenannten Parteien .... Darüber wurde am .... ein Mietvertrag zwischen Eigentümer (Name der Gesellschaft) vertreten durch die Hausverwaltung (als Vermieter) und xy (als Mieter) geschlossen.

albatros  29.07.2021, 00:18
@Santigold21

Das ist ja wohl nur eine Information und kein Vertrag oder eine Vertragsänderung. Da bedarf es verm. keiner Unterschrift.

Eine vertragliche Vereinbarung muss von allen Parteien unterschrieben werden. Das solltet ihr nachfordern. Wenn die Hausverwaltung das verweigert, ist etwas oberfaul.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung