Überwachung von Schulcomputern- Rechtmäßig?

5 Antworten

Meines Wissens nach ist dies Rechtmäßig, da bei der Nutzung eines Schulcomputers davon ausgegangen werden darf bzw. muss das es sich um eine Schulische Nutzung handelt. Also z.B. zum erledigen von durch den Lehrer vorgegebene Aufgaben welche dieser ebenfalls wie bei z.B. Heften kontrollieren darf. Des weiteren ist es so das vor allem die Angst vor gewaltverherrlichenden und pornographischen Inhalten umgeht und durch die Möglichkeit der Computer auch gewährleistet werden soll die Mitschüler vor solchen Inhalten zu schützen und zu guter Letzt bleibt da noch die Schulordnung mit welcher sich jeder Schüler am Anfang des Schuljahrs einverstanden erklären muss.

Mit lieben Grüßen 

Jewlz the Hoodwatcher

Das ist erlaubt.

Schließlich muss er (der Lehrer ) gucken ob du keine Pornos oder andere nicht Jugendfreie Inhalte oder deine Aufgabe nicht machts.

Und es ist nicht dein Privat PC sondern einer der dem Landkreis gehört.

bzw. der Kommune

unter den schülern ist dieses vorgehen im normalfall bekannt, wir wurden auch im normalfall mündlich darauf hingewiesen.

ich sehe das unproblematisch, die pc's werden für einen bestimmten zweck für einen zeitraum zur verfügung gestellt.

und wer was anderes damit macht nimmt am unterricht nicht Teil, dann gibts einen auf den deckel.

so wie der lehrer durch klasssen zimmer läuft und mal hier und da schaut, macht er es am pc,

zwar von seinem platz aus ohne sich zu bewegen aber im grunde das gleiche.

und wenn wir ehrlich sind meist sind die lehrer noch sehr tollerant.

Wir wurden darüber ausdrücklich mehrmals aufgeklärt, und allen Schüler ist das auch bekannt.

Meiner Ansicht nach ist es in Ordnung, solange die Schüler wissen dass es die Möglichkeit gibt.

Normal sollte es also zu Beginn des Schuljahres eine Einweisung geben indem die Überwachungsmöglichkeit genannt wird!

Die computer sind schließlich für den Unterricht und nicht zum privaten Vergnügen.