Muss man dafür zahlen wenn man ein Termin in einer Autowerkstatt nicht wahr nimmt?

11 Antworten

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Du bist der Geschädigte und du bestimmst die Werkstatt.

Du als Geschädigter kannst dir eine Werkstatt deines Vertrauens suchen und auch selber einen Gutachter beauftragen (wenn es kein Bagatellschaden ist). Diese Kosten muss der Schädiger bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen. Hinzu kommt Nutzungsausfall oder Leihwagen.

Warum und wofür hat er denn einen Termin in seiner Werkstatt gemacht ?

Du bist die Geschädigt. Dein Unfallgegner hat gar nichts zu bestimmen.

... hoffentlich. Zudem, keiner muss zu einem Gutachter bei Kleinschäden. Da reicht meist völlig aus das Foto und der Bericht vom Karosseriebauer/Lackierer.

Merke: Viele Werkstätten haben solche AN gar nicht, was soll also ein Kunde dort?

Das ist so einfach nicht. Mein Rat: Wende Dich an die Versicherung Deines Gegners. Die haben viel Routine und werden Dir nicht so komische Dinge sagen.

Grundsätzlich werden sie Dich zu einem Termin einladen. Wenn Du jedoch sagst, das geht für Dich nicht, wird der Gutachter zu Dir kommen, denke ich.

Bist Du es, der in die Werkstätte fährt, vergiss nicht, Spesen dafür vom Gegner geltend zu machen. Spesenauch für Telefonate, Zeitverlust,.... typischerweise gibt es Pauschalen dafür. Frage auch danach bei des Gegners Versicherung. Die meisten Schaden-Referenten sind tadellos und fair.