Gutachter sagt ich soll Anwalt einschalten?

12 Antworten

Anwalt nehmen bei einem Schaden, den eine Mitarbeiterin verursacht hat, hört sich mies an.

Du solltest allerdings bedenken, dass Du dich nicht mit der Mitarbeiterin streitest, sondern mit deren Haftpflichtversicherung.

Da die Anwaltskosten (außer wie üblich Umsatzsteuer bei Firmen) von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden müssen und der Mitarbeiterin dadurch keine zusätzliche Kosten entstehen, ist bei etwas komplexeren Fällen ein Anwalt empfehlenswert. Sobald es um Restwert, altes Auto usw. geht, ist es schon etwas komplizierter.

Es gibt auch Anwaltskanzleien für Verkehrsrecht, die von Dir keinen Cent wollen, sondern sich alles bei der Versicherung holen und das Risiko, dass diese nicht zahlt, selbst tragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist ein sehr vernünftiger Ratschlag von dem Gutachter.

Zunächst ist ein Anwalt bei so einem kleinen Schaden gar nicht mal so teuer, da sich dessen Vergütung bei Zivilsachen nach dem Streitwert bemisst. Eventuell kommen da nicht viel mehr als 400 bis 500,- zusammen.

Desweiteren ist bekannt, dass viele Versicherungen inzwischen dazu übergegangen sind, Geschädigte, die glaeuben alles selber erledigen zu können, hemmungslos über den Tisch zu ziehen.

Von Gesetz wegen steht dir ein Anwalt zu, um "Waffengleichheit" gegenüber der Versicherung herzustellen, siehe oben. Diesen Anwalt muss die Haftpflichrtversicherung ebenfalls per Gesetz des Schädigers bezahlen. Du erhälst da keine Rechnung, denn der Anwalt stell seine Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung.

Gerade in so einem Fall, wo eventuell ein wirtschaftlicher Totalschaden im Raum steht, weiß nur der Anwalt, welche Rechte und vor allem Zahlungen dir so alles zustehen und was er alles von der gegnerischen Versicherung zu deinen Gunsten einfordern kann.

Nicht zuletzt übernimmt er die gesamte Schreibarbeit für dich, wovon du dann immer nur eine Kopie erhälst, die du abheften kannst. Erfahrungsgemäß geht das dann auch alles schneller über die Bühne, weil die gegnerische Versicherung keine Ansatzpunkte durch falsche Formulierungen findet, mit denen sie dich gewaltig ärgern könnte.

qugart  08.04.2019, 10:56

Der Ratschlag ist völliger Quatsch.

Bezhalt werden muss der tatsächliche Schaden aufgrund § 823 BGB. Da brauchts keinen Anwalt dafür. Schon gar nicht zu dem zeitpunkt, zu dem nicht mal irgendwelche Zahlungen verweigert wurden.

Hamburger02  08.04.2019, 12:04
@qugart

Der Ratschlag ist völliger Quatsch.

Dafür ist dein Beitrag an Naivität kaum noch zu übertreffen.

Bezhalt werden muss der tatsächliche Schaden aufgrund § 823 BGB.

Das ist die Theorie. Woher aber soll ein juristischer Laie wissen, was er alles in welcher Höhe als Schaden geltend machen kann? Der von den Gerichten anerkannte Schaden geht nämlich weit über den reinen Schaden am Auto hinaus.

Desweiteren ist es inzwischen so, dass viele Versicherungen sich einen Dreck um das BGB scheren und ihre Gewinnmaximierung in den Vordergrund stellen, sodass sie von sich aus nie den Geschädigten auf seine Ansprücher aufmerksam machen und obendrein auch noch nachweislich versuchen, mit allen möglichen Tricks die völlig berechtigten Forderungen gem. BGB zu kürzen, sofern da kein Anwalt dahinter steht, der sich aufgrund seiner Ausbildung und seines Wissens nicht so leicht aufs Glatteis führen lässt.

Siehe hierzu auch folgende Artikel:

https://www.recht.help/2015/03/05/wie-die-versicherungen-systematisch-ihren-anspruch-auf-schadensersatz-nach-einem-verkehrsunfall-k%C3%BCrzen/

https://www.auto-motor-und-sport.de/versicherung/schadensregulierung-vorsicht-falle/

qugart  08.04.2019, 12:40
@Hamburger02

Alles Käse. Hier völlig irrelevant.

Anwaltskosten sind bei einem Unfall Schadensposition und von der gegnerischen Haftpflicht zu übernehme.

Außerdem wird der Anwalt alle Schadenspositionen, wie Nutzungsausfall, unfallbedingte Auslagen erfassen und geltend machen.

Weil mein Auto bj 2000 ist, kann die Werkstatt die Tür angeblich nicht reparieren,

Was für ein unfähiger Haufen. Such dir halt eine brauchbare Werkstatt.

sie hat also einen Gutachter beauftragt.

Ach, und der kann die Tür reparieren?

empfohlen einen Anwalt einzuschalten

Kann man machen.

Gutachter und der Anwalt werden angeblich von der Gegnerversicherung bezahlt.

Wenn die Gegenseite den Unfall eindeutig verschuldet hat, trifft das zu.

Ist dieser Anwalt wirklich notwendig

Nö.

machhehniker  08.04.2019, 12:12

Ich nehme an dass es der FS nur unglücklich ausgedrückt hat, die Reparatur wird wohl die Bagatellgrenze übersteigen und bei dem Bj übersteigt es evtl auch den Zeitwert.

Havenari  08.04.2019, 13:08
@machhehniker

Möglich.  Dann soll er halt nach einer gebrauchten Tür suchen, falls überhaupt nötig. Allerdings ist es nicht der Job der Werkstatt, einen wirtschaftlichen Totalschaden festzustellen, dafür ist der Gutachter da. Wobei es schon übertrieben erscheint, den überhaupt zu engagieren, wenn der Wiederbeschaffungswert vermutlich eh nur dreistellig ist. Dazu noch einen Anwalt - man kann es auch übertreiben.

qugart  08.04.2019, 13:13
@Havenari

Die Vermutung ist: der Gutachter hat eine Vereinbarung mit dem empfohlenen Anwalt

machhehniker  08.04.2019, 13:13
@Havenari

Gebrauchtteile hin oder her kann der FS immernoch überlegen, das ist gar nicht die Frage. Ob es nur Dreistellig ist können wir nur vermuten, wenn der Gutachter einen Anwalt empfiehlt nehme ich an dass es mehr sein wird.

Havenari  08.04.2019, 13:32
@machhehniker

Deswegen wäre ja meine Vorgehensweise die, einfach einen KV der Werkstatt bei der Versicherung einzureichen. Wenn die was dran zu meckern hat, kann sie selbst einen Gutachter beauftragen.

Das scheitert hier leider an der Werkstatt, die warumauchimmer nicht in der Lage zu sein scheint, einen popeligen KV zu erstellen, und dadurch einen Rattenschwanz an Verfahrenskosten verursacht, und das für eine Delle in der Tür eines 19 Jahre alten Autos. Den ganzen Kram bezahlen wir mit unseren Versicherungsprämien, herzlichen Dank auch.

machhehniker  08.04.2019, 14:22
@Havenari

Meine Vorgehensweise wäre wahrscheinlich gewesen mich mit dieser Mitarbeiterin ohne Versicherung/Werkstatt zu einigen (bei dem Fahrzeugalter), aber danach wurde nicht gefragt.

Bei dieser Antwort ging es mir schlicht darum doch mal etwas zum Nachdenken anzuregen bevor man Werkstätten als unfähigen Haufen bezeichnet (und auch sonst etwas arg herablassend wirkt).

So wie sich mir dies erschliesst ist der Schaden einfach höher als die Bagatellgrenze, daher kann die Werkstatt nicht einfach reparieren und der gegnerischen Versicherung die Rechnung schicken. Daher kam wohl der Gutachter ins Spiel.

Weil das Auto Bj 2000 ist könnte nun gut sein, dass die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert sind, wirtschaftlicher Totalschaden und deshalb nicht repariert werden kann (zu mindest nicht ohne dass die Differenz von Dir zugesteuert würde).

Grundsätzlich bist Du dazu verpflichtet den Schaden gering zu halten, aber bei solchen Dingen weiss der Privatmann gewöhnlich gar nicht Was ihm von der Versicherung so Alles zusteht. Davon abgesehen tendieren Versicherungen mittlerweile dazu Leistungen zu streichen wo es nur geht, bzw es einfach machen so lange sich Keiner beschwert (da ist es auch nicht schlecht wenn die gleich wissen mit einem Anwalt zu tun zu haben durch den deren Spielereien nur die Sache verteuert).

Ich sehe es eigentlich auch besorgt wenn man sofort einen Anwalt einschaltet, aber der Gutachter hat soweit schon Recht. Nur wenn jetzt betr Mitarbeiterin nicht auf ihre SF-Klasse verzichten wollte und den Schaden daher selbst übernehmen wollte könnte man versuchen dies ohne Anwalt zu klären. Der Zug dafür ist aber wohl spätestens mit dem Gutachter abgefahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung