Kfz-Werstatt repariert Auto ohne Absprache oder Freigabe

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du das mit dem Kreislauf mit einem ärztlichen Gutachen belegen kannst, dann kannst Du Dir die 500 Euro sicher wieder holen. Ansonsten klingt das nicht wirklich glaubwürdig - zumindest für die Versicherung. Eine Reparatur mit Gebrauchtteilen hätte in diesem Fall keinen finanziellen Vorteil gebracht - das ist ein Kaskoschaden gewesen, der nicht auf Gutachtenbasis abgerechnet wurde. Wenn eine Werkstatt weiß, dass ein Schaden "eh von der Versicherung bezahlt wird", dann wird es immer teuer. Sie fragen doch immer - müssen sie das selber zahlen oder zahlt eine Versicherung? Den privaten Auftraggeber schonen die Werkstätten - von dem wollen sie ja wieder einen Auftrag bekommen. Bei den Versicherungen langen sie hin, denn die können sich die Werkstatt ja Gott sei Dank nicht aussuchen, in der repariert wird. Daran krankt ja auch unser Gesundheitssystem. Der Arzt muss nicht fragen, ob eine Versicherung zahlt. Der weiß das von vornherein - und dann macht er alles mit dem Patienten, was sich irgendwie verantworten lässt. Und es wird teuer. Zahlt eh alles die Versicherung...

Da die Werkstatt das auto ohne deine Erlaubnis repariert hat, musst du die Rechnung nicht zahlen, weil du nur deine Willenserklärung für einen Kostenvoranschlag gegeben hast. Die Werkstatt wird sich dagegen wehren, such dir sofort nen Anwalt, der regelt das für dich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

kattl10 
Fragesteller
 28.09.2012, 19:17

okay das hab ich mir schon fast gedacht. Danke. Ich hab auch die werkstatt darauf angesprochen das sie ja nicht einfach reparieren können. Zur antwort hab ich bekommen, dass sie ne 2-Tages-Frist haben, wenn sich dann von der Versicherung keiner meldet dürfen sie anfangen.??

OHNE SCHRIFTLICHEN und UNTERSCHRIEBENEN Auftrag darf die Werkstatt KEINE Reperaturen an deinem

Fahrzeug vornehmen. Tut sie es doch hat sie ein Problem. Wäre das Fahrzeug aber nicht repariert gewesen und der Sachverständige hätte das Gutachten gemacht nachdem du wahrscheinlich abgerechnet hättest, hätte die Versicherung auch die 650€ wie auch die Mwst und die Lackkosten, Ersatzwagen, Überführungskosten einbehalten bis zur Reperatur.

Bist Du dir sicher das Du bei der Werkstatt nichts unterschrieben hast, sehr unwahrscheinlich das die Werkstatt ohne Auftrag und ohne Abtretungsunterschrift von Deiner Seite mit der Versicherung abrechnet.

kattl10 
Fragesteller
 28.09.2012, 20:11

das geld wurde ja auch an mich überwiesen. Ich hab den keine auftrag erteilt ich wollte lediglich nen kostenvoranschlag für die versicherung.

Jetzt beweise Du der Versicherung mal, daß sie nur einen Kostenvoranschlag machen und an die Versicherung schicken sollten! Wenn es keinen schriftlichen (Handlungs-) Auftrag für die Werkstatt gab (gibt), steht hier Aussage gegen Aussage. Wenn die Werkstatt dreist ist, wird die natürlich behaupten, Du hättest ihnen einen mündlichen Auftrag zur Abwicklung des Schadens (einschl. Kontaktaufnahme mit der Versicherung) gegeben. Obwohl sie eigentlich besser wissen sollte, daß die Versicherung meist erst selbst einen Sachverständigen vor Behebung des Schadens vorbei schickt.

kattl10 
Fragesteller
 28.09.2012, 19:22

und wie meinst du soll ich das dann beweisen? also hilft wohl doch nur der anwalt. :(

Issimo  28.09.2012, 19:26
@kattl10

Hast du das nur Mündlich abgesprochen, ohne irgend eine Unterschrift? Das ist ein bissel bescheiden :( Dann steht es Aussage gegen Aussage. Such dir nen guten Anwalt und lass dich beraten.

kattl10 
Fragesteller
 28.09.2012, 20:14
@Issimo

ich bei denen nichts unterschrieben. Ich hab mein auto hingebracht und ne karte von meiner versicherung mit der bitte denen einen kostenvoranschlag zu schicken. mehr nicht.

Thunder1262  28.09.2012, 21:42

Jetzt beweise Du der Versicherung(ist wohl die Werkstatt gemeint) mal, daß sie nur einen Kostenvoranschlag machen und an die Versicherung schicken sollten! Wenn es keinen schriftlichen (Handlungs-) Auftrag für die Werkstatt gab (gibt), steht hier Aussage gegen Aussage.

Das ist so nicht korekt. Die WS MUß einen Auftrag schreiben und diesen auch Unterschreiben lassen. Die Durchschrift Muß dem Kunden ausgehändigt werden. Hat die WS KEINEN unterschriebenen Auftrag des Kunden DARF sie NICHT reparieren.