Kfz-Werstatt repariert Auto ohne Absprache oder Freigabe
Hallo,
ich hab folgendes Problem. Ich hab vor kurzem einen Wildschaden gehabt, leider bin ich nicht selbst gefahren. In meiner Kaskoversicherung bin ich als alleiniger Fahrzeugnutzer eingetragen, ca. 1000 meter vor meiner Haustür ist mir der Kreislauf abgesackt, so dass ich nicht weiter fahren konnte. Mein Beifahrer ist dann das letzte Stück gefahren und genau da kam das Reh. Ich war dann ehrlich und habe angegeben das ich nicht selbst gefahren bin. Nun bin ich mit dem Auto zu ner Werkstatt und hab sie gebeten einen Kostenvoranschlag an meine Versicherung zu schicken. Eine Woche hab ich weder was von der Versicherung noch von der Werkstatt gehört. Dann kam der Anruf von der Werkstatt mein Auto ist fertig und ich kann es abholen. Ich dachte also es ist schon alles mit der Versicherung geklärt, hole mein auto ab und ne stunde später ruft mich der gutachter der versicherung an und sagt mir er will sich den schaden abgucken. er kam dann auch und hat sich das bereits reparierte auto angesehen und auch die altteile bei der werkstatt begutachtet. wieder hör ich eine woche nichts. dann kommt ein brief von der versicherung in dem steht: rechnungsbetrag 3723,31€ davon wird abgezogen 150€ selbstbeteiligung und 500€ zusatzselbstbeteilignug, weil ich nicht selbst gefahren bin. Ich hatte übrigens nen kaputten scheinwerfer und meine stoßstange war gebrochen, das dann 3723€ find ich schon krass, aber darf die Werkstatt einfach den Wagen reparieren ohne sich bei mir oder der Versicherung zu melden? Denn hätte ich das gewusst, hätte ich nur das nötigste machen lassen oder gebrauchte teile bevorzugt. So wurde ich vor vollendete tatsachen gestellt und bleib jetzt auf 650€ sitzen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schon mal.
6 Antworten
Wenn Du das mit dem Kreislauf mit einem ärztlichen Gutachen belegen kannst, dann kannst Du Dir die 500 Euro sicher wieder holen. Ansonsten klingt das nicht wirklich glaubwürdig - zumindest für die Versicherung. Eine Reparatur mit Gebrauchtteilen hätte in diesem Fall keinen finanziellen Vorteil gebracht - das ist ein Kaskoschaden gewesen, der nicht auf Gutachtenbasis abgerechnet wurde. Wenn eine Werkstatt weiß, dass ein Schaden "eh von der Versicherung bezahlt wird", dann wird es immer teuer. Sie fragen doch immer - müssen sie das selber zahlen oder zahlt eine Versicherung? Den privaten Auftraggeber schonen die Werkstätten - von dem wollen sie ja wieder einen Auftrag bekommen. Bei den Versicherungen langen sie hin, denn die können sich die Werkstatt ja Gott sei Dank nicht aussuchen, in der repariert wird. Daran krankt ja auch unser Gesundheitssystem. Der Arzt muss nicht fragen, ob eine Versicherung zahlt. Der weiß das von vornherein - und dann macht er alles mit dem Patienten, was sich irgendwie verantworten lässt. Und es wird teuer. Zahlt eh alles die Versicherung...
Da die Werkstatt das auto ohne deine Erlaubnis repariert hat, musst du die Rechnung nicht zahlen, weil du nur deine Willenserklärung für einen Kostenvoranschlag gegeben hast. Die Werkstatt wird sich dagegen wehren, such dir sofort nen Anwalt, der regelt das für dich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
okay das hab ich mir schon fast gedacht. Danke. Ich hab auch die werkstatt darauf angesprochen das sie ja nicht einfach reparieren können. Zur antwort hab ich bekommen, dass sie ne 2-Tages-Frist haben, wenn sich dann von der Versicherung keiner meldet dürfen sie anfangen.??
OHNE SCHRIFTLICHEN und UNTERSCHRIEBENEN Auftrag darf die Werkstatt KEINE Reperaturen an deinem
Fahrzeug vornehmen. Tut sie es doch hat sie ein Problem. Wäre das Fahrzeug aber nicht repariert gewesen und der Sachverständige hätte das Gutachten gemacht nachdem du wahrscheinlich abgerechnet hättest, hätte die Versicherung auch die 650€ wie auch die Mwst und die Lackkosten, Ersatzwagen, Überführungskosten einbehalten bis zur Reperatur.
Bist Du dir sicher das Du bei der Werkstatt nichts unterschrieben hast, sehr unwahrscheinlich das die Werkstatt ohne Auftrag und ohne Abtretungsunterschrift von Deiner Seite mit der Versicherung abrechnet.
das geld wurde ja auch an mich überwiesen. Ich hab den keine auftrag erteilt ich wollte lediglich nen kostenvoranschlag für die versicherung.
Jetzt beweise Du der Versicherung mal, daß sie nur einen Kostenvoranschlag machen und an die Versicherung schicken sollten! Wenn es keinen schriftlichen (Handlungs-) Auftrag für die Werkstatt gab (gibt), steht hier Aussage gegen Aussage. Wenn die Werkstatt dreist ist, wird die natürlich behaupten, Du hättest ihnen einen mündlichen Auftrag zur Abwicklung des Schadens (einschl. Kontaktaufnahme mit der Versicherung) gegeben. Obwohl sie eigentlich besser wissen sollte, daß die Versicherung meist erst selbst einen Sachverständigen vor Behebung des Schadens vorbei schickt.
Hast du das nur Mündlich abgesprochen, ohne irgend eine Unterschrift? Das ist ein bissel bescheiden :( Dann steht es Aussage gegen Aussage. Such dir nen guten Anwalt und lass dich beraten.
ich bei denen nichts unterschrieben. Ich hab mein auto hingebracht und ne karte von meiner versicherung mit der bitte denen einen kostenvoranschlag zu schicken. mehr nicht.
Jetzt beweise Du der Versicherung(ist wohl die Werkstatt gemeint) mal, daß sie nur einen Kostenvoranschlag machen und an die Versicherung schicken sollten! Wenn es keinen schriftlichen (Handlungs-) Auftrag für die Werkstatt gab (gibt), steht hier Aussage gegen Aussage.
Das ist so nicht korekt. Die WS MUß einen Auftrag schreiben und diesen auch Unterschreiben lassen. Die Durchschrift Muß dem Kunden ausgehändigt werden. Hat die WS KEINEN unterschriebenen Auftrag des Kunden DARF sie NICHT reparieren.
und wie meinst du soll ich das dann beweisen? also hilft wohl doch nur der anwalt. :(