Kostenlosen Leihwagen im Nachhinein bezahlen müssen?

7 Antworten

Ich hatte vorher am Telefon vereinbart, dass Sie mir einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung stellen.

Das hätte in dem Vertrag auch so stehen sollen, vielleicht hast du einen Zeugen dafür?

Dann poche darauf, wenn im Vertrag "wie vereinbart steht", dass du kostenlose Überlassung vereinbart hast. Hast du dir den Namen der Person notiert,mit der du das am Telefon vereinbart hast?

Gebühren wie vereinbart ist natürlich total aussagekräftig. Berufe Dich hartnäckig drauf, dass kostenlos vereinbart war.

Erinnerst Du Dich noch, wer am Telefon war oder zumindest Datum, Uhrzeit?

es steht doch im vertrag "wie vereinbart".

sag das du das mit hr. XXX vereinbart hast, das es dir nichts kostet.

ansonsten sollten sie dir nachweisen das ihr 32 euro vereinbart habt

Angeblich wüsste er nichts von einem Telefonat über einen kostenlosen Leihwagen. 

Dann würde ich ihm sagen, dass ich nichts von irgendwelchen Kosten weiß. Sind im Vertrag ja auch keine aufgeführt.

Mit wem hast du denn telefoniert? Bei einer Rückrufaktion ist der Hersteller schuld und ein kostenloser Leihwagen ist selbstverständlich. Würde ich dem Werkstattleiter deutlich so sagen. Ansonsten würde ich mir eine andere Werkstatt suchen.

Lehn die Zahlung ab mit der Begründung, dass das Ausleihen des Mietwagens als kostenlos "vereinbart" war. Dann warte ab wie sie darauf reagieren. Ich würde da nicht klein beigeben.