Wie lange muss ich auf Autoreparatur warten?
Hallo. Seit 2 Monaten habe ich einen Neuwagen. Vollkasko versichert mit Werkstattbindung (leider ;-( ) nun habe ich seit einer Woche einen Vandalismusschaden (zerkratze Fahrertür, abgebrochener linker Außenspiegel notdürftig mit Klebeband befestigt, defekte Zentralverriegelung, defekte Alarmanlage). Wie auch immer die das gemacht haben alles kaputt zu bekommen. Versuchter Diebstahl (Teilkasko) wurde von der Versicherung schon abgelehnt.
Werkstatt wurde von der Versicherung zugeteilt, die haben den Kostenvoranschlag der Versicherung geschickt. Gutachter hat sich das Auto auch schon angesehen. Strafanzeige wurde auch bei der Polizei erstattet. Alle notwendigen Infos hat die Versicherung zur Regulierung.
Nun muss ich aber warten, dass die Werkstatt einen Termin frei hat. Das kann dauern. Die erste Werkstatt hat den Auftrag schon abgelehnt und die zweite lässt uns nun schmoren und warten.
Nun meine Frage: was kann ich tun, damit mein Auto wieder Instand gesetzt wird? Gibt es Wartezeiten bei der Werkstattbindung, die ich hinnehmen muss? Habe ich beim oben genannten schaden irgendein Recht, dass es vielleicht schneller geht und ich nicht wochenlang auf einen Termin warten muss?
Zu einer anderen werkstatt zu gehen, würde bedeuten, dass ich 20% der Kosten + SB selbst tragen muss. Und das ist bei einem kostenvoranschlag von mindestens 3200 Euro einfach zu viel ubd kommt damit nicht in Frage.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
3 Antworten
Nimm Kontakt zum Vermittler auf bei dem du den Vertrag geschlossen hast, der ist doch genau dafür da dich im Schadenfall zu unterstützen. Der kann auch mit der Versicherung vereinbaren ob du in diesem Fall vl. in eine andere Werkstatt gehen kannst, wenn dort die Rechnung nicht höher ausfällt.
An den Vermittler wenden ist erst mal immer richtig. Dann in die Versicherungsbedingungen schauen, oder gleich bei der Versicherung nachfragen. Bei Tarifen mit Werkstattbindung ist meist ein Mietwagen bis Ende der Reparatur vereinbart. Natürlich muss man erst die Werkstatt haben. Um dieses Problem soll sich der Vermittler kümmern.
Als allererstes diese Werkstattbindung aus deinem Vertrag nehmen. Wie kann man sich auf solchen Blödsinn einlassen?
Mit notdürftig reparierten Außenspiegel darfst du eigentlich nur bis zur nächsten Werkstatt fahren.