Muss man Blinken wenn man die Gegenfahrbahn kreutzt wenn man die Abknickende Vorfahrtsstraße verläss

Abknickende Vorfahrt - (Recht, Verkehrsrecht)

13 Antworten

Zusätzlich zu einem vorfahrtgewährenden Zeichen (Z. 306, Foto 1) kann durch Zusatzschild (Foto 2) die Streckenführung der Vorfahrtstraße angezeigt werden.

Eine von dir vorgenommene Richtungsänderung im Sinne der angezeigten Streckenführung ist jedoch nach wie vor ein Abbiegen und muss durch Betätigung des entsprechenden Richtungsanzeigers angekündigt werden.

G imager761

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/4e/Zeichen_306.svg/120px-Z - (Recht, Verkehrsrecht) http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/36/Zusatzzeichen_1002-23.s - (Recht, Verkehrsrecht)

Bei Zusatzzeichen (Foto) ja, sonst nicht.

Denn wer die abknickende Vorfahrt geradeaus verlässt, ändert seine Fahrtrichtung nicht und braucht nicht zu blinken.

G imager761

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/36/Zusatzzeichen_1002-23.s - (Recht, Verkehrsrecht)
FordPrefect  07.11.2013, 09:27

Ja, so sagt es die StVO in Anlage 3. Nur macht das genau niemand, weil es nur Verwirrung stiftet. In dieser Lage ist es - auch wenn es straßenverkehrsrechtlich nicht gefordert ist - dringend anzuraten, links zu blinken, um dem Gegenverkehr und den Hinterherfahrenden zu bermitteln, was man plant.

Kreidler51  09.11.2013, 12:12

Nur wenn du von unten kommst verlässt du sie nach links also blinken.

Es wäre schön, wenn jemand der sagt man muss Blinken, das mit einem gesetzlichen Paragraphen belegen kann, damit ich meinem Arbeitskollegen das zeigen kann.

SaVer79  07.11.2013, 09:13

Warum? Der Normalfall ist, dass man blinkt, wenn man seine Fahrtrichtung ändert! Also sollten die, die sagen, dass das anders ist, wenn man einer abknickenden Vorfahrt folgt, doch mal einen § für diese abweichende Regelung nennen

Ortogonn  07.11.2013, 09:16

Das Blinken beim Folgen einer abknickenden Vorfahrtstraße ergibt sich aus Anlage 3 Abschnitt 1 Vorrangzeichen Nr. 2.1 zu § 42 Absatz 2 StVO:

  1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

http://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_3.html

Castagear 
Fragesteller
 08.11.2013, 09:15
@Ortogonn

Es geht aber nicht darum der Abknickenden Vorfahrtsstraße zu folgen, sondern dem Schild nach geraden Fahrbahnverlauf zu folgen, der aber die Gegenfahrbahn kreuzt. Einfach mal richtig das Bild und den ersten Post lesen...

Wenn das Zusatzzeichen "abknickende Vorfahrt" tatsächlich so aussieht wie auf deinem Bild, ist es m. E. für diese Streckenführung schlecht gewählt. Die nachrangige Straße sollte eigentlich nicht nach oben, sondern nach links oder schräg nach links oben eingezeichnet werden - diese Versionen gibt es ja schließlich auch.

Ich würde, auch wenn das hier gezeigte Zusatzzeichen es nicht verlangt, in dieser Situation links blinken - da es keine weitere Straße gibt, kann das ja hier nicht falsch verstanden werden ...

In der dargestellten Situation (so sie denn die Zeichnung richtig wieder gibt) müsste man tatsächlich blinken, wenn man die Vorfahrtstraße verlässt. Anders wäre das, wenn es so ist, dass die Vorfahrtstraße abknickt und es eine einmündung gibt, die tatsächlich geradeaus weiterführt....dann ist beim Gradeausfahren nicht zu blinken, obwohl man die Vorfahrtstraße verlässt