Muss man aufstockendes Harz 4 zurückzaheln?
Hallo wer kann mir weiterhelfen.
Ich habe zu meinen letzten Teilzeitjob aufstockendes Harz 4 erhalten und möchte nun gern wissen ob ich bei meinen neuen Job (Vollzeitjob, 40 h/Woche) die aufstockenden Leistungen zurückzahlen muss. Wenn ja ab welchen Bruttolohn. Ich lebe und arbeite in Sachsen, bin ledig und habe keine Kinder.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!
5 Antworten
Musst du definitiv nicht zurück zahlen
Es gilt hier das Zuflussprinzip.
Für den Zeitraum, in dem du den Teilzeitjob hattest must du nichts zurück bezahlen.
Wenn du dann nahtlos mit einen Vollzeitjob angefangen hast, verbleibt dir die letzte Zahlung bis zu dem Monat, in dem du dein erstes Gehalt des Vollzeitjobs bekommen hast.
Für diesen Monat musst du, falls du neben dem Vollzeitlohn zusätzlich auch noch ALG 2 bekommen hast den Teil des ALG zurückzahlen, der über den Einkommensfreibeträgen liegt. Das kann, je nachdem wie viel du verdienst ein Teil oder das Ganze ALG für diesen Monat sein, das hängt allein von der Höhe deines Verdienstes ab.
Du nicht - aber später Deine Kinder (falls Du welche hast) und Du mehr als 1700 Euro erhalten hast.
"Haftung der Erben für an den Erblasser gezahlte Hartz 4 - Leistungen"´
...
Nach Ableben des Leistungsbeziehers kann die Regelung § 35 SGB II dazu führen, dass die Erben einer Person, die Arbeitslosengeld II bezogen hat, dem Leistungsträger gegenüber wegen der von diesem bezahlten Hartz 4 – Beträge erstattungspflichtig sind.
Voraussetzung für eine solche nachträgliche Finanzierung bereits geleisteter Arbeitslosengeld II-Zahlungen ist, dass diese Zahlungen an den Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor Eintritt des Erbfalls geflossen sind und einen Betrag in Höhe von 1.700 Euro übersteigen. Der Ersatzanspruch der Behörde umfasst auch die geleisteten Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung."
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/arbeitslosengeld.html
Nein, das musst du nicht
Hilfe zum Lebensunterhalt braucht man nicht zurück zahlen