Harz 4 und 2 Autos

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Das ist eine sehr interessante Frage! Ein PKW im Wert bis € 7500 gehört auf jedem Fall zum "Schonvermögen". Weiterhin wird pro Lebensjahr ein Freibetrag von € 750,- angerechnet - z.B. Alter des Probanten 50Jahre x 750€ = 37500 Eumel. Ich gehe davon aus, dass nur ein Fahrzeug angemeldet ist (alles andere wäre Quatsch, unwirtschaftlich - wird das Amt behaupten). Wenn nun das andere Fahrzeug Beispielsweise ein Liebhaberstück,Oldtimer o.Ä. wäre, dessen Wert nicht näher bestimmt werden kann, muss der Zeitwert bestimmt werden (Gutachten). Dann wird dieser Wert dem Vermögen ( Lebensversicherung, Privatrentenversicherung, Goldbarren u.s.w.) zugeschlagen. Gut möglich, das das Amt hier rumzickt und verlangt das Auto zu verkaufen. Hier gibt es meines Wissens keine Präzedenzfälle aber sehr gute Aussichten vor Sozialgerichten Recht zu bekommen! Dazu brauchst du allerdings einen "langen Atem", denn das kann über ein Jahr dauern in dem die Leistungen vorläufig einbehalten werden. Hier hilft oft ein Eilantrag auf vorläufige Auszahlung des ALG 2 (Hartz 4) beim örtlichen Amtsgericht!

Viel Glück und eine Arbeit die dich ernährt wünsche ich in jedem Fall!

PS. Falls das 2te Auto aus einem Gewinnspiel oder einer Lotterie stammt ist es wie alle Gewinne kein Vermögen sondern Einkommen und wird voll angerechnet. Hier hilft ein Trick: Für einen oder zwei Monate vom ALG2 abmelden, dann neu arbeitssuchend melden und schwuppdiwupp ist aus Einkommen Vermögen geworden ;-) !

 - (Auto, Hartz IV, ALGII)
VirtualSelf  28.05.2010, 16:14

Weiterhin wird pro Lebensjahr ein Freibetrag von € 750,- angerechnet - z.B. Alter des Probanten 50Jahre x 750€ = 37500 Eumel.
Wo hast du die Zahlen her? Aus dem Gesetz? Und wenn ja, aus welchem?

freakyfrank  28.05.2010, 17:05
@VirtualSelf

Hoppla, hier habe ich wohl daneben gelegen. Werd mich noch mal schlau(er) machen... geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt, trifft hier nicht zu!

Wenn der Wert der Fahrzeuge die Freigrenzen für Vermögen nicht übersteigt, dürfte man auch 2 Autos besitzen.

1 Auto im Wert von bis zu 5.000 €

und danach ist Ende der Fahnenstange! - völlig zu Recht!

VirtualSelf  28.05.2010, 06:52

Falsch ... !

huegelchen  28.05.2010, 11:48

Das Auto darf einen Wert von 7.500,--Euro nicht übersteigen!

der kann doch unmöglich 2 autos versichern?

Warum nicht, wenn HartzIV (Steuerzahler) für die Kosten des Unterhaltes aufkommt. ??? ;-(((