Bafög Nachzahlung bei Harz 4?

6 Antworten

Es kommt darauf an was du an Bafög - bekommst, was du an ALG - 2 als Vorleistung bekommen hast und was nach Abzug von Freibeträgen bzw.nachweisbaren tatsächlich notwendigen Aufwendungen für deine Ausbildung an anrechenbarem Bafög - bleiben würde.

Bliebe also noch ein anrechenbarer Teil vom Bafög - übrig, dann ginge dieser entweder durch Erstattungsanspruch vom Jobcenter direkt ans Jobcenter oder du müsstest ihnen den Zufluss deines Bafög - mitteilen und nachweisen und es käme dann dementsprechend eine Rückzahlung auf dich zu.

Das Amt hat Anspruch auf die Nachzahlung, da ALG 2 eine nachrangige Leistung ist. Wenn Du schon zu Anfang des ALG II Bezuges Bafög bekommen hättest, wäre es ja auch angerechnet worden. So ist es jetzt nichts anderes, nur dass es sozusagen verspätet angerechnet wird.

nach abzug der freibeträge bekommt das jobcenter die nachzahlung, da sie in vorleistungen gegangen sind

Wahrscheinlich bekomm das JC das Geld. Das ist praktischer für dich, sonst musst DU das selbst überweisen.

Wie immer, kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Grundsätzlich dürfen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II monatliche BAföG-Zuwendungen nicht berücksichtigt werden, wenn dieser Betrag vollständig für das Schulgeld und die Fahrkosten verbraucht wird. Das hat das Sozialgericht Chemnitz in einem Gerichtsbescheid (Az. S 29 AS 1100/05) entschieden.

SG Chemnitz S 29 AS 1100/05

Woher ich das weiß:Recherche